NACHRICHTEN aus der Welt der FREIKIRCHEN bearbeiten
- Freikirchen unterstreichen Bedeutung der Religionsfreiheit als Menschenrecht
- Ja zu religiös-pluraler Kultur und zu Jesus Christus als einzigem Weg
- Schmitten (Taunus) - Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) hat die Bedeutung von Religionsfreiheit, Toleranz und Gewaltverzicht betont. „Religionsfreiheit ist ein fundamentales, unveräußerliches Menschenrecht“, heißt es in einer Erklärung, die von der VEF-Mitgliederversammlung auf ihrer Sitzung am 24. November in Schmitten-Dorfweil einstimmig verabschiedet wurde.
- Aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ergäben sich weitere grundlegende Menschenrechte wie die Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit, Meinungs-, Rede- und Bekenntnisfreiheit sowie Versammlungs-, Gottesdienst- und Kultusfreiheit. Im Konfliktfall dürfe keine Entscheidung zu Lasten des Schwächeren erfolgen, „dann damit wäre das zentrale Anliegen der Religionsfreiheit infrage gestellt“. Dass solche Befürchtungen auch in Deutschland berechtigt sind, zeigt sich nach Überzeugung der Freikirchler "am Kruzifixurteil sowie am Streit über das Kopftuch".
- In der Erklärung wird ausdrücklich die "religiös-plurale Kultur und Gesellschaftsordnung Europas" bejaht. Es sei Aufgabe des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, allen Bürgern die freie und ungehinderte Ausübung ihres Glaubens zu ermöglichen: "Die dazu erforderliche religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates ist kein Zeichen von Indifferenz oder Geringschätzung christlicher Überzeugungen und Werte. Sie soll vielmehr dazu dienen, die unbedingte und unparteiische Einhaltung des Grundrechts auf Religionsfreiheit zu sichern."
- Zugleich betonen die Vertreter von rund 300.000 freikirchlichen Christen in Deutschland die einzigartige Bedeutung von Jesus Christus "als dem einzigen Weg zum Heil". Die Heilige Schrift wird als das "einzig verbindliche Wort Gottes" bezeichnet. In diesem Bekenntnis sehen die Angehörigen der Freikirchen "keinen Widerspruch zum christlichen Toleranzgebot". Christliche Glaubenswahrheit und konfessionelle Identität einerseits sowie religiöse Toleranz und prinzipieller Gewaltverzicht andererseits würden sich nicht gegenseitig ausschließen.
- Freikirchen lehnen Fristenregelung ab. Die Leiterkonferenz des Verbandes Evangelischer Freikirchen und Gemeinden (VEFG) lehnt die von den eidgenössischen Räten beschlossene Fristenregelung ohne Beratungspflicht klar ab. Sie bedauert ausserordentlich, dass der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) seine Zustimmung zur Fristenregelung gegeben hat. Nach Auffassung der Leiter der Freikirchen in der Schweiz kommt die von den eidgenossenschaftlichen Räten beschlossene Fristenregelung dem staatlichen Rückzug vom Gebot zum Schutz des Lebens gleich. Die Regelung ist in ihrer Wirkung die Billigung der Abtreibung. Damit missachtet der Staat ein fundamentales Menschenrecht. Statt ungeborenes Leben zu schützen, überlässt er die Entscheidung über Leben und Tod privaten Überlegungen. Enttäuscht sind die Freikirchen von der Stellungnahme des Rates des SEK. Damit wird der freie und persönlich verantwortete Gewissensentscheid über das Tötungsverbot gestellt. Der Gesichtspunkt der «Heiligkeit des Lebens» tritt hinter die freie sittliche Selbstbestimmung zurück. Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen werden verabsolutiert. Statt in Lebensfragen durch Lehre und Verkündigung für Klarheit zu sorgen, passe sich der Rat des SEK stromlinienförmig dem Zeitgeist an.