In Deutschland wird die Bauleitplanung im Baugesetzbuch geregelt. Die Planungshoheit liegt bei den Gemeinden. In einer ersten Stufe wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt, der relativ grob die langfristig von der Gemeinde beabsichtigten Bodennutzungen und die von öffentlichen Planungsträgern anvisierten Nutzungen darstellt. Der Bebauungsplan enthält in der zeiten Stufe konkrete Festsetzungen für ein einzelnes Baugebiet. Diese Festsetzungen reichen vom Maß der baulichen Nutzung über die Bauweise bis zur Erschließung und bilden zusammen mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit von einzelnen Bauvorhaben. Um Projekte zeitlich zu beschleunigen, werden in den letzten Jahren auch die Instrumente Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Städtebaulicher Vertrag immer häufiger angewendet.
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