Portal:Transport und Verkehr/Entwürfe/Verkehrsverbot

Ein Verkehrsverbot ist der Ausschluß von Verkehren für bestimmte Fahrzeuge, in einem bestimmten Bereich, bei einer bestimmten Situation oder zu bestimmten Zeiträumen (zum Teil auch Kombinationen dieser Bedingungen).

In Deutschland sind Verkehrsverbote in § 41 Absatz 2 Nr. 6 StVO („Vorschriftszeichen“) normiert. Es gelten hier im Einzelnen: Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Z. 251 (Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge), Z. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse), Z. 254 (Verbot für Radfahrer), Z. 255 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas), Z. 259 (Verbot für Fußgänger), Z. 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge), Z. 261 (Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern), Z. 262 (maximale - tatsächliche - zulässige Gesamtmasse), Z. 263 (maximale - tatsächliche - Achslast), Z. 264 (maximale Fahrzeugbreite), Z. 265 (maximale Fahrzeughöhe), Z. 266 (maximale Fahrzeuglänge), Z. 263 (Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung) und Z. 270 (Verkehrsverbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen).

Des Weiteren können Verkehrsverbote durch Polizeivollzugsbeamte (Verkehrsposten), durch Soldaten der Feldjägertruppe, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr gegeben werden.

Ausschluß bestimmter Fahrzeuge

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Zusatzschilder können den Verkehr für einen bestimmen Bereich beschränken, zum Beispiel „Einsatzfahrzeuge frei“ oder „Reitverbot“.

Ausschluß bestimmter Bereiche

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  • Krankenhäuser und Kliniken?
  • Haftanstalten der Polizei beim Verbringen von Gefangenen vom Gefängnis in Gefangenenkrafwagen und umgekehrt.
 
Zusatzschild „Freistellung vom Verkehrsverbot“ bei Smog

Ausschluß in bestimmten Situationen

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Smog, Ölknappheit (Fahrverbot zur Energieeinsparung, z.B. Autofreier Sonntag)

Ausschluß in Zeiträumen

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Zusatzschilder können bestimmen, daß der Verkehr zu bestimmten Zeiten verboten ist, zum Beispiel zur Nachtzeit (Lärmschutz).

Kategorie:Straßenverkehrsordnungsrecht