Portal Diskussion:Drogen/Archiv/2006

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Juetho in Abschnitt Löschdiskussion bei Wikibooks

Redaktion Biologie

Moin ihr, obwohl wir das Projekt WP 1.0 ja jetzt erstmal auf Eis gelegt haben, halte ich es für extrem sinnvoll, dass wir (gemeinsam mit möglichst vielen Wikipedianern aus anderen Themenkomplexen) versuchen sollten, den Artikelbestand der Wikipedia in Zukunft systematisch bearbeiten sollten. Aus diesem Grunde habe ich die Bioredaktion unter Wikipedia:Redaktionen/Biologie aufgebaut, die ergänzende zu dieser Seite hier eine umfassendere Koordination aller Biologie-Interessierten sowie eine systematische Sichtung des Artikelbestandes ermöglichen soll. Parallel entstehen hoffentlich demnächst weitere Redaktionen, die Geschichtswissenschaftler sind bereits eifrig dabei. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Leute mitmachen würden. -- Achim Raschka 12:12, 25. Mär 2006 (CET)

Von AA-AF fallen mir folgende Drogenartikel ein, hab ich was vergessen?: Abhängigkeit (Medizin), Abhängigkeitssyndrom, Acepromazin, Absinth, Absinthin, siehe Wermut, Abstinenzsyndrom, siehe Entzugssyndrom, Aletaldehyd-Syndrom, Acamprosat, Additionseffekt, Adenosin, Adenosinantagonist, Adenosinrezeptor, Acetylocholin -- Max Plenert 12:43, 25. Mär 2006 (CET)

Portalbetreuerliste

Hallo, damit wir ein bißchen Überblick darüber haben, welche Portale betreut sind, wäre es sehr nett, wenn jeder, der bei der Betreuung dieses Portals mithilft (also Inhalt aktualisiert, Anfragen auf der Diskussionsseite beantwortet usw.), sich auf Wikipedia:WikiProjekt Portale/Betreuer eintragen könnte. Herzlichen Dank, --Elian Φ 16:11, 8. Apr 2006 (CEST)

Filme

Ich glaube nicht, dass eine solche Liste von Filmen hier hilfreich ist. Hier geht es um Drogen, ihren Gebrauch, ihre Wirkungen. Das Portal durch eigene Kästen für Drogen in Filmen, in Musik, im Theater etc. aufzublähen scheint mir der falsche Weg zu sein. Das erschwert nur die Übersichtlichkeit. Wie wäre es stattdessen zu solchen Themen Listen zu erstellen und diese dann in einem Abschnitt „Sonstiges“ o.ä. einzutragen? --Zinnmann d 09:07, 23. Mai 2006 (CEST)

Das können wir gerne so machen. Das wird sicherlich übersichtlicher und Informationsreicher. Die Liste sollte jedoch auf Filme beschränkt werden bei denen Drogen eine zentrale Rolle spielen und ich kann mir vorstellen dass es sehr schwierig wird dort Grenzen zu ziehen. ---Nicor 13:04, 23. Mai 2006 (CEST)

Mehrfacheinträge

Die Artikel Droge, Rauschmittel und Rauschgift wurden als redundant markiert. Vielleicht findet sich hier jemand der das mal angehen möchte!? ---Nicor 14:12, 23. Aug 2006 (CEST)

Das gleiche gilt für Drogenabhängigkeit und Drogenmissbrauch. ---Nicor 13:47, 1. Sep 2006 (CEST)

Überarbeitungsvorhaben "Amphetamine"

Hallo allerseits, ich möchte gerne etwas im Bereich Amphetaminen aufräumen. Ich dachte daran, unter den einzelnen Amphetaminen nur die chemischen und pharmakologischen Daten einzusortieren, die Umleitung Amphetamine --> Amphetamin zu kicken und unter diesem Lemma eher die subjektiven Empfindungen und die nichtmedizinischen Aspekte hervorheben. Mich stört es nämlich, dass unter jedem Amphetamin ein Text von erowid über Safer Use reingeschnitten wird. Meines Erachtens gehört das nicht dazu (wer guckt schon in wikipedia nach, bevor er sich Methamphetamin spritzt/schnieft?). Wikipedia ist keine Drogenberatung, dafür gibt es geeignetere Seiten. Was ist Eure Meinung über die Überarbeitung? Ich wollte erst ein paar Meinungen einholen, bevor ich mich ransetze. Randall 16:18, 25. Sep 2006 (CEST)

  • Safer Use Hinweise gehören IMHO sehr wohl zu einem vollständigen Artikel, welche Seite sollte dafür geeigneter sein als die Wikipedia? Und wegen der Fragen wer den schon die WP vor seinem Drogenkonsum bemüht, ich kenne einige. -- Max Plenert 16:43, 25. Sep 2006 (CEST)
  • Ok, aber bei den Amphetaminen ist das Wirkprofil und die Nebenwirkungen (Hyperthermie,Tremor, Nystagmus, Trismus, Bruxismus, etc pp) bei nichtmedizinischer Dosierung ähnlich. Wäre es da nicht sinnvoller, diese auf einer Seite zusammenzufassen? Desweiteren sollte man bedenken, dass der Wirkstoff nicht unbedingt was mit der illegalen Darreichungsform zu tun hat (Beispiel: "Ice" enthält fast reines Methamphetamin, während Speed nur zu einem Fünftel aus Amphetamin besteht.). Außerdem gibt es schon eine gewisse Trennung, wenn man sich z.B. MDMA und Ecstasy anguckt. Randall 17:00, 25. Sep 2006 (CEST)
    • Yeap, Zustimmung + nach meiner Diplomprüfung heute kann ich sicherlich auch ein wenig helfen. -- Max Plenert 17:24, 25. Sep 2006 (CEST)
  • Da Du sozusagen der Wiki-Erfahrenere von uns beiden bist, wie sollte der "neue" Artikel denn heißen? Ist "Amphetamine" ok oder ist vielleicht "Amphetamine (Stoffklasse)" besser? Von der Struktur her stelle ich mir das so vor:
  • kurze Einleitung
  • Herkunft des Namens "Amphetamin"
  • ein Bildchen mit dem Leitgerüst
  • welche Änderungen der Leitstruktur zur Veränderung der Wirkung führen
  • Physiologische und psychische Veränderungen durch Konsum
  • Safer Use in Hinblick auf den Abschnitt davor
  • Kombination von Amphetaminen mit anderen Wirkstoffen (Cannabis,Alkohol,MA+MDMA, etc, pp)

Ist nur ein Vorschlag, bitte frei (mit Kommentar) editieren! Randall 18:25, 25. Sep 2006 (CEST)

Ich habe Randall davon überzeugen können, dass es sinnvoller ist, sowas wie einen Artikel "Amphetamine" erst auf seiner "Spielwiese" zu belassen, (ich habe sein Einverständnis voraususgestzt, sie hier zu verlinken). Ich denke, einen Diskurs vorort wird er willkommenheißen.
Ich weise darauf hin, dass es weder möglich ist, die Amphetamine über einen Kamm zu scheren (was sachlich falsch wäre!), noch besonders einfach ist, eine fachlich fundierte Gegenüberstellung zur Wirkweise zu schreiben. Dazu braucht man einen sehr guten Wissenshintergrund in Pharmakologie (zB. Promotion) und die Bereitschaft, die aktuelle Fachliteratur gründlich (aufwending) zu recherchieren, Enthusiasmus in Kombination mit Laienwissen ist zu wenig. Klare Worte: ich sehe das nötige Niveau zZ. in ganz wp nicht! Ich rate von dem Ansinnen ab. Ich fordere dazu auf, diesbzgl. alles rigoros zu löschen, was nicht durch gute Quellen belegt sein sollte, man kann sehr sehr leicht viel falsch machen, seid euch der Verantwortung bewußt! PS. Mit etwas "kleineren Brötchen" zu beginnen, kann genauso verdienstvoll sein. PS2. Vielleicht sucht Drogenwiki ja noch einen Autor, nur so nebenbei bemerkt.--84.136.247.72 01:26, 7. Okt 2006 (CEST)

Vorschlag Standardtext für den Rechtsstatus von Drogen in Deutschland

DROGE ist in Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 / 2 / 3 BtMG ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel / verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel / verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Anbau, die Herstellung, das Verschaffen, der Erwerb, der Besitz, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Veräußern, das Abgeben, das Verschreiben, das Verabreichen und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch gemäß Betäubungsmittelgesetz ohne Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln nach §3 BtMG grundsätzlich strafbar. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gibt es nach §4 BtmG beispielsweise für Betreiber von Apotheke oder Ärzte. Der bloße Konsum von DROGE oder anderen Betäubungsmitteln ist in Deutschland de jure nicht strafbar, kann jedoch von den Strafverfolgungsbehörden als Anfangsverdacht für einen Drogenbesitz gewertet werden. Bei Abhängigkeit (§35 BtMG) oder "wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter das Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt" (§31a BtMG) kann von einer Strafe abgesehen werden. Siehe auch: Betäubungsmittelrecht in Deutschland

Quellenlinks: Anlage 1: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i_59.html

Anlage 2; verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel http://bundesrecht.juris.de/btmg_1981/anlage_ii_60.html

Analge 3: verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel http://bundesrecht.juris.de/btmg_1981/anlage_iii_60.html

  • Der Standarttext sollte ergänzt werden. Für die Strafverfolgungsbehörden, die dem Strafverfolgungszwang unterliegen, ist der Drogenkonsum, nicht ganz unproblematisch. In der Regel geht ein Drogenbesitz dem Konsum von Drogen voran. In der Praxis bedeutet dies, dass die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörde beim Verdacht eines Drogenbesitzes gegen den Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren einleitet. Schau Dir mal den Beitrag von Flicka in dem Artikel Drogenkriminalität an. --S.Didam 20:36, 3. Okt 2006 (CEST)
  • "Der bloße Konsum von DROGE oder anderen Betäubungsmitteln ist in Deutschland de jure nicht strafbar, kann jedoch von den Strafverfolgungsbehörden als Anfangsverdacht für einen Drogenbesitz gewertet werden." Reicht diese kleine Ergänzung deiner Meinung nach, mir ist selbst mein Text eigentlich schon zu lange ... wie wäre es mit einem zusätzlichen: Siehe auch: Betäubungsmittelrecht in Deutschland -- Max Plenert 20:55, 3. Okt 2006 (CEST)
    • Guter Vorschlag. Die Ergänzung plus "Siehe auch" ist o.k. --S.Didam 21:25, 3. Okt 2006 (CEST)
  • Fein ;) Dann würde ich noch warten ob sich bis übermorgen noch jemand dazu äußert und dann zur großen Änderungsorgie schreiten ... -- Max Plenert 21:34, 3. Okt 2006 (CEST)
    • Vorschlag S.Didam: Eingearbeitet, weitere Expertenmeinunge angefragt: Eben erledigt. Es wäre im Übrigen wohl zweckmäßiger einfach eine Vorlage zu erstellen als den Text in jeden Artikel zu kopieren, denken mitdenken hilft gelegentlich echt weiter, ich bau die mal. Sollte das auch die Vorlage "Rechtshinweise" rein? Vermutlich ja ... oder sind wir uns sicher das der Text oben richtig ist? -- Max Plenert 22:05, 6. Okt 2006 (CEST)
      • Vorlage für Anlage 1 erstellt, Parameter ist der/die Drogennamen, leider klappt die Übergabe der Quelle BtMG Anlage 1 + Link nicht. Kann das überhaupt gehen? -- Max Plenert 22:40, 6. Okt 2006 (CEST)

Hat in Form einer verlinkbaren Vorlage meine Sympathie, den Gesamttext selbst überall reinquetschen zu wollen, lehn ich ab.--84.136.247.72 05:01, 7. Okt 2006 (CEST)

  • Lang ist er leider, aber vielleicht könnte man noch das eine oder andere kürzen. Außerdem stehen ja schon jetzt in den Artikel irgendwas, das würde dann ja wegfallen. -- Max Plenert 09:00, 7. Okt 2006 (CEST)

Volltext im Artikel selbst begeistert mich wenig. Meine Vorstellung: Ein-zwei kurze griffige Sätze, dann ein ausgefeiltes §§BTMG123xyzDE-Icon, das mit der Vorlage verlinkt ist. Und damit ist das Thema lange nicht erschöpft! Sebomol hat mit seinem Einwand (s.u.) sehr recht, zumindest der Schweizer und österreichische Rechtsstatus sollten ihren Raum finden (da teilweise abweichend), dazu evt. noch ein Verweis auf UNO-Abkommen; wobei weitere Länder über die Sprach-Navileiste erreichbar sind. Geschichtliche Anmerkungen ("wann gelistet?"/Status-Änderungen) haben in der Rubrik auch noch ihren berechtigten Platz. Nicht zuletzt Hinweise auf spezielle Sonderregelungen ("Heroinprojekt"). Da kommt was zusammen.--84.136.208.205 12:43, 7. Okt 2006 (CEST)

Ich bin auch für was Kurzes, Knackiges. Am besten eine Zeile. In der Art von "Der Umgang mit $DROGE unterliegt in den meisten Ländern strafrechtlichen Beschränkungen." --Eike 17:38, 7. Okt 2006 (CEST)
  • Sebomol und 84.136.208.205 haben auf die deutschlandzentrische Darstellung hingewiesen. Es ist jedoch schwierig den Text noch mal zu kürzen ohne wesentliche Punkte auszulassen. Vielleicht ist es sinnvoll die Vorlage mit dem Artikel Drogenkriminalität (gesamt) zu verlinken. Die Abkommen des 20. Jahrhunderts und rechtliche Situation in anderen Ländern wurden in den Artikel bereits eingearbeitet. --S.Didam 18:45, 7. Okt 2006 (CEST)
    • Soll ich euch mal sagen was ich glaube wo das Problem ist? Dieser Link ist rot. -- Max Plenert 20:32, 7. Okt 2006 (CEST)
      • So, jetzt ist er nicht mehr rot, erstellt durch eine Auslagerung aus Drogenkriminalität + Teilen des alten Textes. Ich denke die Vorlage ist jetzt gut - für Deutschland. Für Ö und CH könnte man was ähnliches bauen, den Rest der Welt könnte man über Drogenrecht#Internationale Abkommen abdecken, diese regeln ja AFAIK "Der Umgang mit $DROGE unterliegt in den meisten Ländern strafrechtlichen Beschränkungen." -- Max Plenert 12:16, 8. Okt 2006 (CEST)

Beispiel Heroin: Vorher, Nachher, ich finde es sieht gut aus so. -- Max Plenert 12:28, 8. Okt 2006 (CEST)

  • Das Beispiel Heroin gefällt mir gut. Durch die Auslagerung eines Abschnittes aus dem Artikel Drogenkriminalität ist der Text nun in zwei Artikeln (Drogenkriminalität und Betäubungsmittelrecht) vorhanden. Ist dies unproblematisch? --S.Didam 14:11, 8. Okt 2006 (CEST)
    • Öh, den Haupttext aus Drogenkriminalität habe ich doch durch per CUT and Paste ausgelagert, nicht COPY and paste. -- Max Plenert 14:20, 8. Okt 2006 (CEST)
    • Ich habe mich falsch ausgedrückt. Es geht um die Verwendung gleicher Textpassagen. Kommt das öfter vor? --S.Didam 14:30, 8. Okt 2006 (CEST)

Den kurzen Text finde ich auch besser als den langen. Aber lohnt es sich bei der Kürze dann überhaupt noch, eigens dafür Vorlagen anzulegen? --C.Löser Diskussion 20:41, 9. Okt. 2006 (CEST)

Sehe ich ähnlich: Kürzer ist besser. Ob dafür eine Vorlage nötig ist, weiß ich nicht. Andererseits stört sie aber auch nicht. --Zinnmann d 22:15, 9. Okt. 2006 (CEST)
Max, dies hatte ich befürchtet. Die Auswirkungen der Auslagerung sind katastrophal für den Artikel Drogenkriminalität. Aus diesem Grund habe ich den Text wieder eingebaut. Die Sinn-Frage für eine Vorlage haben sebmol, C.Löser und Zinnmann bereits gestellt. Ich sehe es ähnlich wie C.Löser und Zinnmann. Den kurzen Text finde ich auch besser als den langen. Andererseits stört es auch nicht, wenn die Vorlage in einzelne Rauschmittel-Artikel eingebaut wird. Für den Artikel Drogenkriminalität ist der Standardtext m.E. nicht vertretbar. --S.Didam

Alla gud machen wir es so: Ich bau die Vorlage nur in Artikel wo es sinnvoll ist (gerade bei den nicht so verbreiteten Drogen), Heroin z.B. war es, bei Cannabis wäre mir das Risiko einer Verschlimmbesserung zu groß. S.Didam, langfristig hielte es ich es aber schon für sinnvoll wenn Informtionen zum Thema Betäubungsmittelrecht (heute in Drogenkriminalität zu finden) im Artikel Betäubungsmittelrecht stehen und nicht retundant in Drogenkriminalität, aber da muss sicherlich nix über's Knie gebrochen werden so wie ich es tat. Was .at und .ch angeht, wenn sich jetzt drum kümmern, will gerne. Für den Rest der Welt, mein Vorschlag dazu steht oben, einen konkreten Textvorschlage tippe ich gleich, dazu muss ich mir aber nochmal das Einheitsabkommen durchlesen -- Max Plenert 08:03, 10. Okt. 2006 (CEST)

  • Generell gilt: Das rechtliche Problem ist bei den meisten Substanzen das größte Problem! Deshalb sollte in jedem Text zu einem BTM etwas zum Rechtsstatus stehen, möglichst differenziert, wann und mit welcher Verodnung er verboten wurde respektive der Umgang damit mit einem Erlaubnisvorbehalt eingeschränkt wurde. Dabei kann dann darauf hingewiesen werden, je nach Situation, ob das Verbot etwas nützte oder nicht – hat das Verbot zur Bekanntheit der Droge und somit zu seiner Verbreitung beigetragen. Im Fall von GHB war das nachweislich sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz der Fall. Bei Verschreibungsfähigen Substanzen sollte auch auf die Bestimmungen der BtMVV hingewiesen werden. Cousto 03:34, 23. Okt. 2006 (CEST)

Vorschlag Standarttext für den Rechtsstatus von Drogen, international

$DROGE ist in Tabelle 1,2,3,4 des Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel aufgeführt. Der Umgang mit $DROGE unterliegt deswegen in fast allen Ländern der Welt strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Beschränkungen. Weitere Informationen sind im Hauptartikel: Drogenrecht zu finden.

  • Zu dem Standtext sollte auf jeden Fall auch ein Hinweis auf nationale Gesetzgebungen (Deutschland, Österreicch, Schweiz) hinzugefügt werden, da es doch zum Teil erhebliche Abweichungen in diesen Ländern gibt. Dies gilt insbesondere für verschreibungsfähige Stoffe (Anlage III in Deutschland). Zum Rechtsstatus gehört in Deutschland nicht nur das BtMG, sondern auch die BtMVV (Betäubungsmittelverschreibungsverordnung). Deshalb sollten auch die entsprechenden Angaben aus der BtMVV bei einigen Substanzen hinzugefügt werden, eventuell auch die Änderungen im Laufe der Zeit. Cousto 03:35, 23. Okt. 2006 (CEST)

die gesamten BtmG Anlagen in die WP?

Haltet ihr es für sinnvoll / legal (copyright für Gesetzesanlagen?) die gesamten BtmG Anlagen in wikipedia zu übertragen a) als Arbeitsseiten für uns (Vollständigkeit) oder b) als Unterseiten des BtmG (Deutschland) Artikels? Hier habe ich schonmal begonnen: Benutzer:Max Plenert/BtMG Anlage 1, das würde viel Arbeit werden, außer ich schaff es noch ein Skript für diese Aufgabe zu schreiben oder finde die Listen besser formatiert. -- Max Plenert 11:33, 4. Okt 2006 (CEST)

  • In einem gemeinsamen Projekt stellt das Bundesministerium der Justiz mit der JURIS GmbH für interessierte Bürger/-innen nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Die ständig aktualisierte Datenbank befindet sich hier: [1]und das BtMG mit Anlagen hier: [2]. M.E. ist deshalb eine unkommentierte Einstellung nicht erforderlich. --S.Didam 18:34, 4. Okt 2006 (CEST)
    • wäre unkommentiert, aber wikifiziert nicht ein Gewinn? Insbesondere weil ich glaube viele können mit den Bezeichnungen im BtmG wenig anfangen, ein guter wikilink wäre was weiter. und "a) als Arbeitsseiten für uns (Vollständigkeit)" -- Max Plenert 18:46, 4. Okt 2006 (CEST)
    • Wie gesagt. Eine unkommentierte Einstellung halte ich wg. des o.g. Projektes nicht für sinnvoll. Leider beteiligen sich nur wenige Autoren an den WP-Drogenartikel (mit wenigen Ausnahmen Heroin, Kokain ...). Aus diesem Grund wird es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum keinen Kommentar von einem Fachmann/-frau zur den BtMG-Anlagen geben. Ich möchte dies an dieser Stelle nicht weiter erörtern. Wenn Interesse besteht, kann ich Dir weiteres dazu in einer E-Mail mitteilen. --S.Didam 20:15, 4. Okt 2006 (CEST)
    • Ich würde vorschlagen, nur interessante Ausschnitte des BtMG in die WP zu ziehen und zu kommentieren. Eine unkommentierte Version würde meiner Meinung nach bald nicht mehr auf dem neusten Stand sein. Es wäre sinnvoller, dann entsprechend auf die Gesetzestexte zu verlinken. Ansonsten weiter so mit dem Projekt! -- Randall 23:58, 4. Okt 2006 (CEST)
      • Ich möchte hier noch anmerken, bitte auch die geographische Neutralität zu wahren und keine Annahmen über die Herkunft oder den Standort der Leser zu machen. Insbesondere sollte nicht davon ausgegangen werden, dass der Leser aus Deutschland kommt oder ihn die Rechtslage in Deutschland besonders interessiert. Anders ausgedrückt: eine kurze Abhandlung über die rechtliche Situation einer Droge in einer Auswahl von Ländern ist angebracht, eine ausschließlich deutschlandzentrische Darstellung allerdings unangebracht. -- sebmol ? ! 00:47, 7. Okt 2006 (CEST)
      • Halt, es geht mir nur um die Anlagen mit den Substanzen, nicht um das ganze Gesetz, nicht das hier ein Mißverständnis entsteht. PS: Schaut mal bei Kokain vorbei -- Max Plenert 00:15, 5. Okt 2006 (CEST)
      • Die gesamten Anlagen I bis III zu § 1 BtMG in die Wikipedia zu stellen, finde ich überflüssig, da diese über externe Links bereits existieren. In den Artikeln zu einzelnen Substanzen (Stoffe) würde ich jedoch den Rechtsstatus auf jeden Fall hineinschreiben, wobei man dort auf die Verordnung hinweisen kann, mit welcher die Substanz (und zu welcher Zeit) diese in die Anlagen aufgenommen wurde. Alle BTM-Änderungsverodnungen (derzeit 19 an der Zahl) und alle BTM-Gleichstellungsverordnungen (9 an der Zahl) sind bei uns im Netz verfügbar sowohl als HTML- als auch als PDF-Dateien. Bei einigen Substanzen wäre es zudem interessant, die Änderungen im Rechtsstatus aufzuzeigen. Rekordhalter betreff Änderungen ist meines Wissens Codein. Dies gilt für Deutschland. Ob dies in der Schweiz auch so ist, habe ich nicht geprüft. Betreff das ganze Gesetz auf der Juris-Datenbank (Veröffentlichung durch die Bundesregierung): Dort fehlen in der frei zugänglichen Fassung die Fussnoten! Das heißt, dort werden §§ publiziert (ohne Kommentar), die das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, z.B. § 43a StGB oder § 30c BtMG (beide betreff Vermögensstrafe). Ein Link zu einem § auf der Juris-Datenbank kann also ein Link zu einem verfassungswidrigen Text sein!!! Cousto 02:49, 23. Okt. 2006 (CEST)

Safer Use

Gehören Safer Use-Hinweise in die Wikipedia oder sollen entsprechende Maßnahmen nicht näher erläutert werden dürfen da es sich um illegale Substanzen handelt? Auf Grund eines Edid-Wars um diese Frage wurde kürzlich der Artikel Kokain gesperrt. Ich bin der Meinung dass Wikipedia mehr zum Schutz des Konsumenten beitragen kann als es die gegenwärtige Drogenpolitik durch simple Kriminalisierung bisher geschafft hat. Nämlich indem schlichtweg Tatsachen über verschiedene Wirkungen bei unterschiedlichen Vorraussetzungen dargelegt und Hinweise zu verantwortungsbewussterem Umgang mit Rauschmitteln gegeben werden. Es geht hier weder um illegale Inhalte wie die Anleitung zur Herstellung von Betäubunsmitteln oder einen Aufruf zum Konsum, noch sollten gesetzesuntreue Bürger bestraft werden indem ihnen Hinweise vorenthalten werden die unter Umständen lebensrettend sein können. Wenn zudem die Absicht des BtmG tatsächlich darin besteht Menschen vor bestimmten Substanzen zu schützen, so müssen Safer Use-Hinweise ganz in dessen Sinne sein. ---Nicor 14:53, 11. Okt. 2006 (CEST)

  • Von mir ein klares Ja, wobei es nicht zuviel pro Droge sein sollte, sondern nur jeweils das für die spezielle Droge interessante. Vielleicht könnte man ja über einen modizifierten Standart-Gesundheitshinweis mit einem "Siehe auch: Safer Use" (wo sich dann allgemeine Hinweise finden) nachdenken. -- Max Plenert 14:57, 11. Okt. 2006 (CEST)
    • User-Hinweise gehören in die WP (Beispiel: DHS Info Cannabis [3]). Meines Erachtens haben "Drogen-Glorifikationen" nichts in Safer Use-Hinweisen zu suchen (wg. Rücksichtnahme ggü. Betroffenen bzw. Abhängigen). --S.Didam 23:11, 11. Okt. 2006 (CEST)
      • Glorifikationen und Dämonisierungen haben nirgendwo in der WP was zu suchen. WP berichtet nur über sie wenn sie in der echten Welt geschehen - und dann sicherlich nicht unter "Safer Use". -- Max Plenert 23:25, 11. Okt. 2006 (CEST)
Ja, auch dieses Wissen gehört in eine Enzyklopädie. Meiner Meinung nach ist mangelnde Information ein Hauptproblem der bestehenden Drogenpolitik, das zu viel vermeidbarem Leid führt. Solange die Informationen neutral dargelegt sind, denk ich nicht, dass sie rechtliche Probleme aufwerfen, aber es wäre gut, wenn sich dazu ein Jurist mit Fachwissen äußern würde. Im Zweifelsfall würde ich die Informationen hinzufügen. --Eintragung ins Nichts 17:09, 12. Okt. 2006 (CEST)
  • Von mir ein klares Jein. Von How-tos der Art "Fixen ohne goldenen Schuss" oder "So drehe ich mir einen Joint" würde ich Abstand nehmen. Zum einen, weil Anleitungen generell in einer Enzyklopädie fehl am Platz sind. Zum anderen, weil dies eine vermeintliche Sicherheit vorgaukeln könnte. Wer nicht weiß, wie die Droge seiner Wahl konsumiert wird, sollte die Finger davon lassen. Etwas anders liegt der umstrittene Abschnitt in Kokain. Prinzipiell ist der Hinweis auf die pharmakologische Problematik angebracht. Ich würde das aber anders formulieren. Nicht in der Art "Personen, die soundso drauf sind, sollten dasunddas tun/nicht tun.", sondern eher so: "Für Personen mit vorgeschädigtem Herz-Kreislauf-System ergeben sich aus dem Mischkonsum zusätzliche Gefahren, die über die Summe der Einzelgefahren hinaus gehen." Dem Vorwurf der Anleitung/Anstiftung würden wir damit entgehen und trotzdem sachlich korrekt berichten. --Zinnmann d 17:51, 12. Okt. 2006 (CEST)

Der Vorschlag von Max Plenert, einen Standarthinweis einzurichten, gefällt mir ganz gut, vor allem weil sich safer use-Hinweise oft auch auf Drogenmischkonsum beziehen. Dazu müsste der Artikel Safer Use allerdings noch detailiert ausgebaut werden. Bei entsprechenden Formulierungen, wie von Zinnmann vorgeschlagen, dürfte nichts dagegen einzuwenden sein. Ich habe mal Benutzer:Cousto angeschrieben der durch seine Mitarbeit bei Eve & Rave sicherlich einiges dazu beitragen könnte. ---Nicor 18:11, 12. Okt. 2006 (CEST)

Ich habe mal mit dem Ausbau des Artikel Safer Use begonnen. Bin mir mit den Formulierungen jedoch noch nicht so sicher. Momentan ist es noch ein Spagat zwischen tatsächlichen Safer Use-Hinweisen und der sachlichen Schilderung von Wirkungen und Risiken die sich wiederrum teilweise mit den Informationen in den Artikeln der entsprechenden Substanzen überschneiden. ---Nicor 03:18, 13. Okt. 2006 (CEST)

  • Ich habe mir eben mal der Safer Use Artikel angeschaut. Mein Vorschlag deckt sich mit dem Vorschlag von Eintragung ins Nicht. Der Artikel sollte jetzt schon von einem Juristen/-in geprüft werden. Desweiteren sollte der Artikel einen Rechtshinweis erhalten (wg. § 111 StGB [4] ). Was haltet ihr von einer Einstellung des Artikels im Portal Recht? --S.Didam 20:19, 13. Okt. 2006 (CEST)

Top-Link! Habe mir die Datei selbst herunter geladen. Bzgl. des § 111 bin ich mir nicht sicher. Viele Institutionen lassen ihre Veröffentlichungen rechtlich prüfen. Der Vorschlag mit dem Körner ist gut. Ich kann aber frühesten am Dienstag nachschlagen. Vielleicht kann Benutzer:Cousto mehr dazu sagen. --S.Didam 21:58, 14. Okt. 2006 (CEST)

  • Schaut euch bitte mal den Kommentar des BMFSFJ zum § 15 Abs 5 Nr. 2 JuSchG (hier S. 47 unten rechts) an. Das gültige Regelungswerk für den Jugendschutz im Internet ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV enthält die gleiche Formulierung (Kommentar siehe Seite 71). --S.Didam 11:17, 15. Okt. 2006 (CEST)
  • Das deckt sich ja ziemlich mit § 29 BtmG (1) 12: "öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind". Soweit ich die Rechtslage bisher verstanden habe, sollte man - wenn man sich extra absichern will - die Regeln passiv formulieren, also a la "Nimm nie mehr als 5 Tafeln Schokolade innerhalb von einer Stunde zu dir". Die Grünen verteilen übrigens schon seit Jahren diese Broschüre und haben deswegen so weit ich weiß bisher noch nie Ärger bekommen. -- Max Plenert 12:40, 15. Okt. 2006 (CEST)
    • OK passiv formulieren, guter Vorschlag. Die LAG-Broschüren enthalten aber auch folgenden Hinweis: Der Abdruck dieser "Sicherheits"-Regeln soll nicht als Aufforderung zum Drogenkonsum mißverstanden werden! Diesen Satz oder eine ähnliche Formulierung sollte übernommen werden. --S.Didam 17:30, 15. Okt. 2006 (CEST)

Habe soeben den Artikel Safer Use überarbeitet (die erste Hälfte) und gleichzeitig auch den Artikel Spritzentausch erweitert und einen Artikel Safer Sniffing angefangen, da dies alles zusammengehört. Das Abgeben von sterilen Spritzen ist eine Safer-Use-Maßnahme und diese ist ausdrücklich gemäß § 29 Satz 2 BtMG erlaubt. Das Publizieren von Safer-Use-Maßnahmen ist auch nicht Jugendgefährdend. Dies haben wir schriftlich von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften betreff unserer Partydrogenbroschüre (Beschluss von 1994). Wir dürfen rein theoretisch die Broschüre auch in Kindergärten verteilen. Und unsere gemeinsam mit anderen Organisationen herausgegebene Schrift mit Postkarten DRUGS - JUST SAY KNOW wurde in Köln im Jahr 2005 in einer Sonderausgabe herausgegeben, gefördert durch: Wir helfen: die Aktion des Kölner Stadtanzeigers für Kinder. Diese Schrift ist eine reine Safer-Use-Information. In der Wikipedia würde ich Safer-Use-Informationen − da die Wikipedia eine Enzyclopädie ist − nur deskriptiv beschreiben, jedoch nicht in der direkten Anrede. Safer-Use-Hinweise gehören auf jeden Fall in die Wikipedia! Cousto 02:13, 23. Okt. 2006 (CEST)

kat sucht -> kat abhängigkeit

Ich schlage vor den Kat:Sucht in Kat:Abhängigkeit umzubenennen, weil das der richtigere Begriff wäre. Was meint ihr? -- Max Plenert 19:56, 18. Okt. 2006 (CEST)

Korrekt die WHO benutzt den Begriff Sucht nicht mehr. Umgangssprachlich werden die Begriffe Abhängigkeit und Sucht jedoch synonym verwendet. In Deutschland ist der Begriff Sucht weiter verbreitet (Google: Sucht 60 Mill., Abhängigkeit 10 Mill.). Eine Enzyklopädie sollte der wissenschaftlichen Sicht folgen. Deshalb plädiere ich auch für umbenennen (mit einem Redirect von Kat:Sucht zu Kat:Abhängigkeit). --S.Didam 20:37, 18. Okt. 2006 (CEST)
Ich bin auch für eine Umbenennung. Vielleicht kann Benutzer:KatBot uns die Arbeit abnehmen. --C.Löser Diskussion 20:44, 18. Okt. 2006 (CEST)

Psychoaktiv versus psychotrop

In amtlichen Publikationen wird der Begriff psychotrop gebraucht, in vielen anderen Publikationen (vor allem in Publikationen aus den Konsumentenszenen oder konsumentennahen Szenen) jedoch auch der Begriff psychoaktiv. Seit einigen Jahren gebrauche ich vornehmlich nur noch den Begriff psychotrop und nicht mehr wie früher den Begriff psychoaktiv, da manche psychotrope Substanzen eher mehr psychopassiv als psychoaktiv wirken. Der Begriff psychotrop ist für mich treffender als der Begriff psychoaktiv.

Deshalb schlage ich auch vor, nicht mehr eine Weiterleitung (redirect) von Psychotrope Substanz zu Psychoaktive Substanz zu schalten, sondern umgekehrt, von Psychoaktive Substanz zu Psychotrope Substanz und den Text auf Psychotrope Substanz zu plazieren.

Mit internetten Grüssen, Cousto 11:42, 28. Okt. 2006 (CEST)

Umgangssprachlich wird der Begriff psychoaktiv häufiger gebraucht. Deine Begründung ist jedoch einleuchtend. Gegen einen Redirect-Tausch ist nichts einzuwenden. Gruß --S.Didam 12:08, 28. Okt. 2006 (CEST)
Denke ich auch. Im der Begriffs"schlacht" Betäubungsmittel vs. psychoaktiv ist psychotrop wohl der beste Begriff -- Max Plenert 12:20, 28. Okt. 2006 (CEST)
Soll ich dann den katbot auch bitten die Kategorie:Psychoaktive Substanz in Kategorie:Psychotrope Substanz umzuwandeln? -- Max Plenert 10:28, 29. Okt. 2006 (CET)

Es wäre sinnvoll beides zu ändern. --S.Didam 18:02, 29. Okt. 2006 (CET)

Die Verschiebung von Psychoaktive Substanz zu Psychotrope Substanz habe ich vorgenommen und alle Verweise entsprechend aktualisiert, mit Ausnahme der meisten Verweise auf Benutzerseiten. Max, bitte doch den katbot, die Kategorie:Psychoaktive Substanz in Kategorie:Psychotrope Substanz umzuwandeln. Cousto 17:43, 21. Nov. 2006 (CET)

Löschdiskussion bei Wikibooks

Hallo. Bei Wikibooks führen wir derzeit eine Löschdiskussion über [[b:Das Hanfbuch: Grundzüge der Kulturtechnik]]. Max Plenert hat sich bereit erklärt, das Buch weiterzuführen und zu verbessern. Allerdings sind sich viele von uns, v.a. die Admins und ich, nicht sicher, ob die jetzige Fassung legal ist. Zum Beispiel wird die Herstellung von Cannabisbutter erläutert (um auch die Reste zu verwerten). Alles ist vom Aufruf zum Konsum durchzogen. Könnte sich bitte einer von euch, der nicht in die Löschdiskussion involviert ist, ein bisschen Zeit nehmen und uns ein paar rechtliche Ratschläge geben, Paragraphen erläutern, u.s.w.? Danke im Voraus -- Stefan M. aus D. 15:14, 29. Okt. 2006 (CET)

Wie unter Safer Use ausgeführt sind u.a. folgende Regelungen relevant: § 29 Abs. 1, Nr. 12 BtMG, § 111 StGB sowie § 15 Abs 5 Nr. 2 JuSchG (hier Kommentar des BMFSFJ zu § 15 JuSchG, S. 47 unten rechts). Das gültige Regelungswerk für den Jugendschutz im Internet ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV enthält die gleiche Formulierung (Kommentar siehe Seite 71). Die Bedenken sind in dem Fall nicht ganz unbegründet. Die Strafverfolgungsbehörden unterliegen dem Strafverfolgungszwang. Dies bedeutet, dass die Polizei bei Verdacht einer Straftat (z.B. Anzeigenerstattung) gegen den Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren einleitet. --S.Didam 19:40, 29. Okt. 2006 (CET)
Danke vielmals. -- Stefan M. aus D. 22:37, 29. Okt. 2006 (CET)
Buch wurde bei Wikibooks gelöscht. -- Jürgen (Diskussion) 17:58, 26. Mär. 2015 (CET)

Geringe Menge und Rechtliche Aspekte von Cannabis#geringe Menge

  1. Die rechtlichen Aspekte des Beitrags ist teilweise falsch! Siehe aktuelle Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zu § 31a BtMG [5], [6].
  2. Überschneidungen --S.Didam 14:06, 5. Nov. 2006 (CET)
Du hast das jetzt auf mindestens vier Seiten verteilt (immer mit demselben Grammtik-Fehler), ohne irgendwo mal inhaltlich fundierte Kritik zu üben... --Eike 14:57, 5. Nov. 2006 (CET)

Oh, ein Grammtik-Fehler! Nachfolgend zwei Gründe:

  1. Es geht bei der Bestimmung des Kriteriums "geringe Menge" neben der Frage des "öffentlichen Interesses" bei Drogenbesitz beispielsweise auch um die Behandlung von Wiederholungstätern (d.h. es geht nicht nur um den Ausschluss von Fremdgefährdung).
  2. Die Studie hat nachgewiesen, dass ein deutlich unterschiedliches staatsanwaltschaftliches Erledigungsverhalten zwischen den Bundesländern und teilweise auch zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften besteht. Insbesondere in Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein ist die Betäubungsmittelmenge das mit Abstand wichtigste Einflusskriterium. Dagegen werden etwa in Bayern und Sachsen auch unterhalb dieser Schwellenmenge täterbezogene Kriterien - insbesondere die Frage der Wiederholungstäterschaft - berücksichtigt, so dass von einer gleichmäßigen Rechtsanwendung bis zu einer Menge von sechs Gramm Cannabis nur dann ausgegangen werden kann, wenn der Beschuldigte das 20. Lebensjahr vollendet hat, strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist und eine Fremdgefährdung nicht festgestellt wurde. --S.Didam 19:56, 5. Nov. 2006 (CET)
Also, ersteres steht im Artikel: "Das wird häufig bei Straffälligen angewendet, die wiederholt wegen Drogenbesitzes in geringen Mengen oder mit ein wenig mehr als einer geringen Menge angezeigt wurden" (Hervorhebung von mir).
Dass die Bundesländer ihre geringen Mengen unterschiedlich handhaben, sollte sicherlich noch ausdrücklich in den Artikel.
Meta-Bemerkung: Mir ist nicht klar, warum du erstmal fettgedruckte Bemerkungen in Artikeln und Kommentare in der Qualitässicherung und dem Portal abgibst, statt die Punkte einfach auf der Diskussionsseite anzusprechen oder - noch einfacher - gleich selbst umzusetzen...
--Eike 20:23, 5. Nov. 2006 (CET)

LD50 / Verantwortungsappell

Um einer um sich greifenden Unart Einhalt zu gebieten, bin ich zu einer Klarstellung genötigt.

Den Wert „LD50 Mensch“ gibt es nicht!

Der Wert „LD50“ wird experimentell ermittelt und bedeutet, dass bei der angegebenen Einmaldosis genau 50% (also nicht zB. 30% (=LD30%)) einer repräsentativen Menge an Versuchstieren versterben. Derartige Menschenversuche sind, wie man sich denken kann, „unüblich“. Natürlich existieren durchaus empirische Werte, die aber nicht mit LD50 verwechselt werden dürfen. Erfahrungswerte sind im Text durchaus willkommen, wobei die Pflicht zur Quellenangabe wohl nicht betont werden muss. Aus der Quelle muss vor allem hervorgehen, auf welche Weise die Aussagen zur Toxizität zustande kommen, und selbige sollte im Text auch kurz notiert werden. Alles andere ist nicht verwertbar. (Was bisher vereinzelt so verzapft wurde, mag man bitte entsprechend nachbessern.)

Für Tiere sind die LD50-Daten sehr einfach zu beziehen (Siehe unten). Es ist lieb gemeint (wie ansatzweise zu beobachten), wenn die gesamte Bandbreite, die man an LD-Daten findet, in einen Artikel reinplaziert wird, imo ist es aber sinnvoller sich auf zwei-drei Angaben zu beschränken und dabei einen gewissen Sinn für Systematik zu walten zu lassen. Das kann so aussehen, dass ein Wert dieser Auswahl einer ist, von dem man annehmen darf, dass er häufig/standardmäßig ermittelt wird, (zB. "Ratte, i.v."), das ermöglicht dann den Abgleich von Stoff zu Stoff. Ein zweiter Wert kann sich zB. auf eine speziell für den Artikel relevante Applikationsart beziehen, ein dritter auf die Spezie mit dem größsten (phylogenetischen) Verwandschaftsgrad zum Menschen.

In jedem Fall müssen die Angaben, um valide zu sein, enthalten: a) Spezie, b) Applikationsart, c) je nach Erfordernis (und dann unbedingt) weitere essentielle Angaben (dazu kann der Blut-pH-Wert zählen, und (wichtig!) Toleranzeffekte), d) die korrekte Einheit (mg/kg), e) evt. Besonderheiten der Datenerhebung sowie e) den Quellennachweis. Zweifelhafte Angaben bitte großzügig löschen! Bleibt euch der Verantwortung bewusst!

NLM ist eine schnelle online-Bezugsquelle für zuverlässige Tox-Daten mit wohl dem weltweit größten Fundus (gilt nebenbei auch für Strukturformeln). Nach der Eingabe wählt man in der linken Schaltleiste den Button "Toxicity" und bekommt die gewünschten (nahezu alle je publizierten) Daten, und zwar inklusive Primärquelle und PubMed-(Abstract)-Verlinkung! Seriöser und bequemer geht's nimmer! Ganz wichtig: genau hinschauen, verwechselt dabei nicht die LD- und TDLo- (und sonstige) Werte.--84.136.196.102 16:16, 6. Nov. 2006 (CET)

Die Angaben von 84.136.196.102 sind m.E. korrekt. Bitte nenne deine Quelle. --S.Didam 18:02, 8. Nov. 2006 (CET)

@Max: Gern. – Mal klare Worte: Ich bin dazu verpflichtet, einen solchen Mist zu löschen! Und wenn ich mehr weiß als du, reicht das schon ;-). Den allerwichtigsten (Eingangs-)Satz auf Seite 1 des Skipts, in roten Lettern, hast du überlesen.

"Bemerkung: Das Skript ist KEIN Ersatz für die Vorlesung."

Das heißt, die Infos sind teils ohne nähere mündliche Informationen nicht verständlich und somit erst recht nicht verwertbar. Und ich habe gesagt, dass ich nicht toxikologische Befunde generell in Frage stelle, aber sie müssen korrekt interpretiert und korrekt im Artikel dargestellt werden, das ist dir misslungen. Es gehört auch dazu, im klaren darüber zu sein, was der Begriff LD50 bedeutet. Ich habe meinen Wunsch, dass Fachinfos bitte nicht blauäugig, sondern vorantwortungsbewußt interpretiert dargestellt werden mögen, auch schon andernorts gepredigt. Die Tox-Daten der genannten Quelle sind in der vorliegenden Form ohne erklärenden mündlichen Kontext unbrauchbar. Ich verlange eben schon präzise Angaben (und das nicht zum Selbstzweck). Und jetzt mal ein paar Rückfragen/Anmerkungen von mir: (i)Es steht dort was von "LD50", das mit dem "Mensch" ist erstmal deine private Interpretaion. (ii)Seit wann ist denn die Absolutangabe ohne Bezug zum Körpergewicht erste Wahl? (iii)Die Aufnahmeform ist eine sehr entscheidende (aber in der Quelle nicht erwähnte) Komponente. (iv)Inwieweit berücksichtigt die Quelle Toleranzeffekte?! (v)Wie kommt ausgerechnet die "Pharma"-Datenbank schlechthin (s.o.) dazu, so hoch-emminent wichtige Daten wie einen angeblichen "LD50 Mensch" nicht anzugeben? Doch sehr seltsam, odr?! Klick doch den Link einfach mal an, und überzeugt dich selbst! Gibt es eine plausible Antwort? – Solcherlei Parameter müssen beantwortet werden, alles andere is grob fahrlässiger Mumpitz. Im schlimmsten Fall verläßt sich jemand auf deine (falsch interpretierten!) Angaben, und bringt sich damit um, herzlichen Glückwunsch Max! Mehr als drauf hinweisen kann ich nicht.
Ich habe zwar bedauerlicherweise noch keinen Toxikologen im Medi-Portal getroffen, aber falls noch Zweifel bestehen, kann das Thema dort mal angeschnitten werden.
Anmelden? Dazu muss man mich bitte etwas besser behandeln (gilt allgemein, nich pers. gemeint)! 84.136 reicht als Markenzeichen.
PS. Mir fällt auf, dass du beim Editieren oft genug (inhaltlich) etwas ungenau und unbekümmert bist. --Gruß, 84.136.208.88 08:46, 9. Nov. 2006 (CET)

Crack (Droge)/Kokain

Sollten wir diese beiden Artikel zusammenlegen? Ich würde meinen: Ja, weil Crack auch nur eine von mehreren Darreichformen des gleichen Wirkstoffes ist. -- Max Plenert 20:06, 7. Nov. 2006 (CET)

  • Deine Aussage ist richtig. Das gleiche Problem wie bei 1.( kat sucht -> kat abhängigkeit) und 2. (Psychoaktiv versus psychotrop). In diesem Fall bin ich etwas unschlüssig. Ich warte mal den Verlauf der Diskussion ab. --S.Didam 18:08, 8. Nov. 2006 (CET)
    • Kokain (HCL) in Pulverform und Crack werden zumeist in unterschiedlichen Gesellschaftskreisen konsumiert. So wird auch die Nachfrage nach Informationen zu diesen beiden Substanzen (HCL und Base) und ihren Konsumformen vornehmlich von verschiedenen Interessenten sein. Auch die Wirkungsprofile sind sehr unterschiedlich. In diversen Foren und auf diversen Webpages werden Kokain und Crack separat geführt. Würde deshalb auch in der Wikipedia für zwei getrennte Artikel plädieren. Cousto 13:03, 21. Nov. 2006 (CET)
Ich wäre aus den Gründen die Cousto genannt hat auch dafür zwei seperate Artikel anzulegen --Porter2005 19:52, 15. Dez. 2006 (CET)
ich schließe mich dem an, as soll also so bleiben wie es ist. Crack flutet anders im Körper an, wird anders konsumiert, entwickelt i.d.R. eine schnellere Konsumdynamik, wird in anderen Kreisen konsumiert etc. Drogen sind eben nicht nur (grundsätzliche) Wirkstoffe, sondern auch Kulturgüter, wobei das eine vom anderen kaum zu trennen ist. --Stadtschrat 19:30, 15. Jan. 2007 (CET)

Konvention über psychotrope Substanzen

Hat nicht zufällig jemand Interesse mir bei der Übersetzung des Artikels Konvention über psychotrope Substanzen zu helfen? Ich habe mich wohl etwas übernommen und bin momentan nicht so sehr für Übersetzungen zu begeistern. Vielleicht kann der Artikel ja aber auch nur ein wenig überarbeitet und mit den gegenwärtigen Informationen bereits in den Artikelraum verschoben werden!? ---Nicor 02:01, 22. Nov. 2006 (CET)

Derzeit arbeite ich gerade Quellenmaterial zu dem Artikel durch. Mit der Überarbeitung des Artikels werde ich nächste Woche beginnen. Zuvor bin ich ein paar Tage in Rudolstadt in Thüringen, Vortrag zu LSD und Infostand (Eve & Rave) an einer Party. Cousto 12:02, 22. Nov. 2006 (CET)

Falscher Rechtshinweis

Im Artikel Kokain, Rechtsstatus war der „Rechtshinweis illegale Droge Anlage 2|Kokain“ fehlerhaft. Den Fehler habe ich behoben. Der falsche Rechtshinweis lautete:

„Kokain ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 2 BtMG ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.“

Richtig muss es heißen:

„Kokain – Methyl(3beta-(benzoyloxy)tropan-2beta-carboxylat) – ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Dies gilt nicht für d-Kokain – Methyl(3beta-(benzoyloxy)tropan-2alpha-carboxylat) –, das in Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG (verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel) aufgeführt ist. Der Umgang mit Kokain wie auch mit d-Kokain ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.“

Siehe hierzu auch: Diskussion:Kokain#Verschreibungsfähigkeit. Die Rechtshinweise illegale Drogen müssen auf ihre Richtigkeit kontrolliert werden. Cousto 15:38, 22. Nov. 2006 (CET)

Babbel-Vorlagen

Für Babel gibts drei Drogenvorlagen.

Babel:
 
Hanf
Dieser Benutzer kifft nicht, setzt sich aber für die Legalisierung ein.
 
Hanf
Dieser Benutzer lebt drogenfrei.
Benutzer:Polletfa/Vorlage:Kiffer
Benutzer nach Sprache

Klever 19:33, 12. Jan 2006 (CET)

OhGottogottogott! -- RainerBi 07:45, 13. Jan 2006 (CET)

Oh bitte! Braucht es diesen Bapperlwahnsinn wirklich? In einer seriösen Enzyklopädie hat so etwas IMHO nichts verloren. Und wenn, dann fehlen mir persönlich wichtige Kategorien wie "Dieser User spritzt sich Bordeaux-Spätlese". --Zinnmann d 09:36, 13. Jan 2006 (CET)

Davon stirbt man ja schneller als von Heroin.
Klever 18:42, 13. Jan 2006 (CET)
:-)) -- RainerBi 12:17, 13. Jan 2006 (CET)
Hallo, ich habe die "Kiffer" Vorlage hergestellt aber wenn es zu irgendjemand ein Problem ist, dann löscht ihr es einfach. Ich benutzte es sowieso nicht mehr und ich habe es nicht selbt gelöscht, weil andere Benutzter inzwischen es benutzt haben. Grüss. Fabien (Disk) 13:11, 19. Nov. 2006 (CET)
Babel:
Benutzer:Mms/Vorlage:Drogen
Benutzer nach Sprache
Ich habe ein allgemeines Drogen-Bapperl erstellt. Wem das zu dezent ist, kann sich auch diese Warnung auf seine Benutzerseite stellen:

{{:Benutzer:Mms/Vorlage:DUI}} :--Mms 15:28, 10. Dez. 2007 (CET)

Schokolade?

Sollte hier wirklich Schokolade aufgeführt werden? Handelt es sich dabei offiziell um eine Droge? Ich habe eher Angst davor dass demnächst hier auch Fernsehen, Internet und Kartoffelchips gelistet sein wird. ---Nicor 21:05, 19. Mai 2006 (CEST)

Würde ich auch eher weglassen. Dafür steht die Wirkung dann doch zu wenig im Vordergrund. Da wären Kaffee und Tee noch eher angebracht - aber selbst bei denen bin ich mir nicht sicher, ob die Erwähnung hier sinnvoll ist. --Zinnmann d 21:20, 19. Mai 2006 (CEST)
Kartoffelchips sin im Gegensatz zu Schoki keine Einstiegsdroge. Habs dennoch rausgenommen ;-) --C.Löser Diskussion 21:21, 19. Mai 2006 (CEST)
Ich halte die Schokolade durchaus fuer eine Droge.
  1. sind Drogen pflanzliche Substanzen denen eine Wirkung auf den Koerper zugesprochen wird.
  2. gibt es immer wieder Wissenschaftler die Tierversuche an Hunden machen, und feststellen, dass Schokolade auf Hunde aehnlich Kokain wirkt. Dies geht dann meist durch die Regenbogenpresse, wo es unreflektiert auf den Menschen uebertragen wird.--Kraehe 10:47, 17. Sep 2006 (CEST)
Wer könnte denn offiziell bestätigen, dass Schokolade eine Droge ist? Nach den gängigen Definitionen ist sie eine. Wie auch bei Kaffee und Tee steht die Drogenwirkung im Vordergrund. --Mms 15:31, 10. Dez. 2007 (CET)
Jemand der eine Referenz aus der Wissenschaftlicher Welt für die Betrachtung von Schokolade als Droge liefern kann. Für mich, so wie für die meisten Menschen, ist es einfach ein Lebensmittel, dass hauptsächlich aus Kohlenhydraten und Fett besteht, also aus Grundnährstoffen. Wir wollen hier ja keine Theorienfindung betreiben. Schokolade sei eine Droge ist einfach nur Unfug. -- Bronto 17:40, 10. Dez. 2007 (CET)