Portal Diskussion:Luftfahrt/Relevanzkriterien/2015

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von VonDerSchuldenburg in Abschnitt "Interpretationen"

"Interpretationen"

Hallo! Ich finde die beiden letzten Änderungen etwas merkwürdig. Die letzte Diskussion [1] endete mit dem Text:

Jedes tatsächlich gebaute Flugzeugmuster, gleich ob Starr- oder Drehflügler, ist unabhängig von der Stückzahl relevant. Unbemannte Flugzeugmuster (Drohnen) gelten als relvant,
wenn sie am normalen Luftverkehr teilnehmen dürfen.

Weitere Diskussionen fanden nicht statt. Wie kommt Ihr beiden da zu diesen beiden Änderungen der Interpretationen? Oder ist diese Seite nun doch das, für das ich sie schon immer halte, eine Pinwand für einzelne Mitarbeiter des Projekts Luftfahrt? Oliver S.Y. (Diskussion) 23:56, 4. Mär. 2015 (CET)

Habe gerade eine Definition für Flugzeugmuster erg. --VonDerSchuldenburg (Diskussion) 13:45, 2. Okt. 2015 (CEST)
Danke für die Mühe, aber leider stimmt es so nicht. Diese Definition galt ja nur einen Teil aller Luftfahrzeuge, nicht aber für eine Vielzahl von Prototypen, Militärflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen usw. Auch die Quelle selbst spricht von "Muster = Bau- oder Modellreihe (Flugzeugmuster oder -typ)". Dies deckt sich mit dem Standardwerk von Cescotti: "Aerospace Wörterbuch", in dem "Flugzeugmuster" mit "type of aircraft" übersetzt wird. Habe es daher mit derselben Quelle etwas modifiziert, da eine (korrekte) Definition tatsächlich gebraucht wurde. Viele Grüße --Uli Elch (Diskussion) 14:18, 2. Okt. 2015 (CEST)
Danke für Deine Korrektur. Ich war selbst überrascht, dass es keine Definition in WP gab. Deshlab die initiative. gruss --16:17, 2. Okt. 2015 (CEST)
@Diskussion macht es ebenfalls Sinn das Lemma Experimentalzulassung in Einzelstückzulassung um zubennen? Der Gesetzgeber kennt die Experimentalzulassung nicht. Bzw. sollte hier eine Weiterleitung erfolgen? Gruss --VonDerSchuldenburg (Diskussion) 16:19, 2. Okt. 2015 (CEST)
Da kenne ich mich nicht allzu gut aus. Was ich weiß, ist die "Einzelstückzulassung" als rechtlicher Begriff in Deutschland, während "Experimental" im Ausland - vor allem im angelsächsischen Sprachraum - der übliche Begriff ist; siehe hierzu auch en:Experimental aircraft und natürlich unser eigener Artikel: Experimentalflugzeug. Als solche werden z. T. auch ehemalige Kampf- und militärische Transportflugzeuge eingestuft, die dann zivil zugelassen werden, sofern sie nicht in die "Restricted aircraft category" fallen; aber von dieser habe ich kaum Ahnung.
Fazit: Da dieser Mini-Artikel beide Begriffsnutzungen abdeckt, würde ich es so belassen. Gruß --Uli Elch (Diskussion) 17:28, 2. Okt. 2015 (CEST)
Ich habe eine Weiterleitung angelegt... Einzelstückzulassung. Gruss --VonDerSchuldenburg (Diskussion) 17:39, 2. Okt. 2015 (CEST)