Der Präsident der Republik Mali ist das Staatsoberhaupt des westafrikanischen Staates Mali. Nach der Absetzung von Präsident Bah N’Daw im Mai 2021 übernimmt der bisherige Vizepräsident Assimi Goïta das Amt des Staatspräsidenten.

Präsident der Republik Mali
Siegel
Amtierend
Assimi Goïta
seit dem 26. Mai 2021
Amtssitz Bamako
Amtszeit 5 Jahre
(Wiederwahl einmal möglich)
Letzte Wahl 29. Juli und 12. August 2018
Schaffung des Amtes 20. Juni 1960
Website www.primature.gov.ml

Geschichte

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Geschaffen wurde das Amt am 20. Juni 1960 nach der Unabhängigkeit des Landes. Anfangs lautete die Amtsbezeichnung allerdings nicht „Präsident“; diese änderte sich im Laufe der Zeit mehrmals.

Verfassungsmäßige Stellung

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Laut Artikel 29 der malischen Verfassung ist der Präsident das Oberhaupt des Staates. Er ist der Hüter der Verfassung, verkörpert die nationale Einheit und ist Garant für die nationale Unabhängigkeit und territoriale Integrität. Außerdem wacht er über die öffentlichen Autoritäten und sichert die Kontinuität des Staates.

Kompetenzen

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Laut Verfassung hat der Präsident unter anderem folgende Kompetenzen:

Der Präsident wird in direkter Wahl für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist einmal möglich. Für die Wahl sind bis zu zwei Runden vorgesehen. Sollte der Kandidat in der ersten Runde die absolute Mehrheit von mindestens 50 Prozent der Stimmen verfehlen, so ist eine erneute Stichwahl mit dem Zweitplatzierten Kandidaten erforderlich. Die Wahl muss zwischen 21 und 40 Tagen vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Präsidenten stattfinden. Jeder Bewerber für das Amt muss nationalen, malischen Ursprunges sein und alle seine bürgerlichen Pflichten erfüllt haben. Das Gesetz sichert eine freie und ordnungsgemäße Wahl zu.

Siehe auch

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