Der Praxis-Qualitätsbericht ist ein Qualitätsbericht ärztlicher Praxen und vergleichbarer Einrichtungen im deutschen Gesundheitswesen.

Wie deutsche Krankenhäuser sind Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und andere medizinische Versorgungseinrichtungen in Deutschland nach § 135 a SGB V verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen. Dabei soll die Ergebnisqualität verbessert sowie einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement eingeführt und weiterentwickelt werden. Der Praxis-Qualitätsbericht gibt einen systematischen Überblick über das Qualitätsmanagement einer Praxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder medizinischen Versorgungseinrichtung. Der Praxis-Qualitätsbericht richtet sich an interessierte Patienten. Mit ihm soll die Informationsbeschaffung durch den Patienten erleichtert und dem Patienten eine Entscheidungshilfe im Vorfeld von ambulanten Behandlungen gegeben werden.

Siehe auch

Bearbeiten
Bearbeiten