Privat
Privat (von lat. privatus, PPP von privare, „abgesondert, beraubt, getrennt“, privatum, „das Eigene“ und privus, „für sich bestehend“)[1] bezeichnet Gegenstände, Bereiche und Angelegenheiten, die in sich geschlossen sind, also nicht offenstehen.
Im Kontext zu Personen gehört Privates nicht der Allgemeinheit, sondern nur einer einzelnen Person oder einer eingegrenzten Gruppe von Personen, die untereinander in einem intimen bzw. einem Vertrauensverhältnis stehen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird privat meist als Gegensatz von „öffentlich“ gebraucht. Privat steht dabei stellvertretend für den Begriff „persönlich“ oder wird im Sinne von „im vertrauten Kreise“ verwendet. Dieser Wortstamm wird auch häufig in Kombination mit anderen Begriffen verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich nicht um eine öffentliche Angelegenheit handelt. Siehe dazu insbesondere auch Privatsphäre.
Im ursprünglichen Sinn bezeichnet Privatheit nach Hannah Arendt die Sphäre des Eigentums (nicht zu verwechseln mit Besitz), namentlich den eigenen Haushalt (im Sinne des Erwerbslebens, der Familie einschließlich aller Sklaven, Besitzes etc.) des freien Bürgers, welche den Bereich der Lebensnotwendigkeiten meint. Sind diese Lebensnotwendigkeiten überwunden, kann er in die freie Sphäre der politischen Öffentlichkeit übergehen. Mit der Neuzeit verschwindet für Arendt die Grenzziehung zwischen den Sphären der Öffentlichkeit und der Privatheit mit dem Aufkommen der familienähnlich-ökonomisch strukturierten Gesellschaft, die zunehmend politische und private Topoi für sich beansprucht und sich insgesamt als alles umfassende Sphäre sieht. So sind z. B. Arbeit und Familie heute keineswegs nur noch „Privatsache“. Der ursprüngliche freie Politikdiskurs wird in Gesellschaftsverträgen auf die Erreichung bestimmter institutioneller Gesellschaftsziele ausgerichtet, was im Hegelschen Sinn die Idee der privaten Freiheit als „Einsicht in die Notwendigkeit“ einschließt.
In vielen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft gibt es Bereiche, in denen entweder öffentliche oder private Organisationsformen möglich sind. Ob die eine oder die andere Organisationsform vorgezogen wird, hängt davon ab, welchen Stellenwert man dem Gemeinwohl oder dem persönlichen Interesse Einzelner beimisst. Private Organisationsformen sind in der Regel auf Konkurrenz und Wettbewerb ausgerichtet und müssen daher danach trachten, die Erstellung ihrer Leistungen und Produkte so effizient wie möglich zu gestalten. Die Privatwirtschaft wird oft auch etwas salopp als „freie Wirtschaft“ bezeichnet. Dies bezieht sich auf die Möglichkeit der Privatwirtschaft, im Rahmen der Gesetze frei zu entscheiden, also nicht gebunden an Kriterien, die außerhalb des Unternehmens liegen.
In der Geschichte gab es teils komplette Verstaatlichungen, vor allem nach dem Zusammenbruch der Monarchien sowie nach dem Ende des Ersten und Zweiten Weltkrieges und nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und des Ostblocks. Im Zuge der Liberalisierung und Globalisierung bzw. der Europäischen Union wurden und werden wieder viele Betriebe und Bereiche reprivatisiert bzw. teilprivatisiert.
Im Zuge der Digitalisierung trat die Frage der Privatsphäre vermehrt in Beziehung zum Internet auf. So sind unter anderem die Rechtswissenschaften[2], die Verbraucherforschung[3] und die Soziologie[4] daran interessiert die Verbraucher in ihren Rechten und Kompetenzen zu stärken und für mehr Selbstbestimmung ihrer digitalen Privatsphäre zu sorgen.
Siehe auch
Bearbeiten- Privatsphäre Kennzeichen moderner Demokratien und Menschenrecht
- Privatisierung im Gegensatz zu Verstaatlichung
- Privatpatient, eine Person, die in der Regel bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, im Gegensatz zum Kassenpatienten, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist
- Privatfernsehen im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- Privatdetektiv im Gegensatz zur Ermittlungsperson, die im hoheitlichen Auftrag ermittelt (z. B. Polizei)
- Privatklage, Verfolgung einer Straftat durch den Geschädigten im Gegensatz zur Klage aus öffentlichem Interesse im Strafrecht, bei der der Staatsanwalt stellvertretend für die Gemeinschaft die Anklage erhebt.
- Privatschule im Gegensatz zu Schulen mit öffentlichen Trägern wie Bund, Ländern, Gemeinden, Kirchen; Privatuniversität im Gegensatz zu Universitäten mit öffentlichen Trägern wie Bund oder Kirchen; Privatdozent, ein Hochschullehrer mit Lehrerlaubnis ohne eigenen Lehrstuhl
- Privatvermögen im Gegensatz zum Betriebsvermögen
- Privatwirtschaft im Gegensatz zur öffentlichen Hand
- Privateigentum im Unterschied zum Gemeineigentum
Weblinks
Bearbeiten- BMBF-Projekt “Kartografie und Analyse der Privacy-Arena”
- DFG-Graduiertenkolleg 1681 „Privatheit“ der Universität Passau
- Forschungsfeld Privatheit im öffentlichen Raum an der Universität Düsseldorf
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ http://www.koeblergerhard.de/der/DERP.pdf
- ↑ Stacy-Ann Elvy: Paying for Privacy and the Personal Data Economy. ID 3058835. Social Science Research Network, Rochester, NY 25. Oktober 2017 (ssrn.com [abgerufen am 18. Juli 2022]).
- ↑ Birgit Blättel-Mink, Peter Kenning, Lasse Meissner: Paradoxien des Verbraucherverhaltens : Dokumentation der Jahreskonferenz 2017 des Netzwerks Verbraucherforschung. Wiesbaden, Germany 2019, ISBN 978-3-658-23841-4.
- ↑ Carsten Ochs, Jörn Lamla: Demokratische Privacy by Design: Kriterien soziotechnischer Gestaltung von Privatheit. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen. Band 30, Nr. 2, 27. Juni 2017, ISSN 2365-9890, S. 189–199, doi:10.1515/fjsb-2017-0040.