Prozessformel

im altrömischen Recht die exakt vorgeschriebene Spruchformel im rituellen Klagverfahren der Legisaktionen

Die Prozessformel ist im altrömischen Recht die exakt vorgeschriebene Spruchformel im rituellen Klageverfahren der Legisaktionen. Der zuständige Prätor gab sie dem streitgegenständlich entscheidenden Richter (iudex) vor. Der kleinste Fehler führte zum Prozessverlust.[1]

Im Formularprozess der klassischen Zeit erfuhr der Prozess noch formale Erweiterungen. Vorangestellt wurden der Titel, die Überschrift und der eingesetzte Richter (praescriptio). Es folgte die (An-)Klage beziehungsweise Beschuldigung (intentio), die das Streitprogramm, den Klagegrund und den Klagegegenstand offenlegte. Bei erfolgreichem Klageverlauf erfolgte die Verurteilung (condemnatio), die ebenfalls dokumentiert wurde.[2]

Anmerkungen

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  1. Gaius, Institutiones Gai 4, 30.
  2. Gerhard Köbler: Deutsche Rechtsgeschichte. Ein systematischer Grundriss der geschichtlichen Grundlagen des deutschen Rechts von den Indogermanen bis zur Gegenwart. 6. Auflage, Vahlen, München 2005, ISBN 978-3-8006-3209-1, S. 19, 33.