Publikumsfonds
Publikumsfonds[1] sind Investmentfonds, die grundsätzlich jedem Anleger offenstehen.
Im deutschen Investmentrecht ist der Publikumsfonds der Standardfall. Der Spezialfonds[2] definiert das Gegenteil bzw. die Ausnahme und darf von natürlichen Personen nicht erworben werden.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Publikumsfonds – Börsenlexikon der FAZ - FAZ.NET. Abgerufen am 13. März 2017.
- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Spezialfonds – Börsenlexikon der FAZ - FAZ.NET. Abgerufen am 13. März 2017.