Römische Verträge

Reihe völkerrechtlicher Verträge

Die Römischen Verträge (außer in Deutschland und Italien vereinfachend Vertrag von Rom genannt) wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden im Konservatorenpalast in Rom unterzeichnet.[1] Sie traten am 1. Januar 1958 in Kraft:

Bundeskanzler Konrad Adenauer, Staatssekretär Walter Hallstein und der italienische Ministerpräsident Antonio Segni bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge
Deutsche Sonderbriefmarke (1982)

Die genannten Gemeinschaften bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Europäischen Gemeinschaften. Erst mit dem Fusionsvertrag (1965) wurden auch die Kommissionen und die Ministerräte zusammengelegt.

Der Philosoph Alexandre Kojève war als hoher französischer Beamter am Zustandekommen der Römischen Verträge beteiligt.[2]

In der Präambel der Römischen Verträge heißt es, die Mitgliedsstaaten seien entschlossen, „die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss unter den Völkern Europas zu legen“ - an ever closer union. Dieses Ziel werde bis heute verfolgt, so der EU-Historiker Christoph Driessen.[3]

Zeitliche Einordnung

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Ziele der gegründeten Gemeinschaften

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EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)

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  • Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts
  • Beseitigung europäischer Schranken, Abschaffung der Zölle
  • Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbestimmungen
  • beständige Wirtschaftsausweitung, ausgewogener Handelsverkehr, redlicher Wettbewerb
  • gemeinsame Handels-, Landwirtschafts- und Verkehrspolitik
  • Wahrung von Frieden und Freiheit
  • größere Stabilität, engere Beziehungen zwischen den Staaten
  • freier Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und Warenverkehr
  • Angleichung innerstaatlicher Rechtsvorschriften
  • innere und äußere finanzielle Stabilität

Die Annäherung der Wirtschaftspolitiken (Steuerangleichung, Umweltauflagen, Arbeitslosigkeit, Mindestlöhne, …) sollte innerhalb von 12 Jahren schrittweise erfolgen.

EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft)

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Gedenkfeier zum 10. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge
  • sichere und effektive Kernenergie
  • Weitergabe von wichtigem technischem Wissen
  • friedliche Verwendung
  • gemeinsame Forschung und Entwicklung
  • gemeinsames Vorgehen, um Leistungen zu verwirklichen
  • Modernisierung; Zugang zu den besten technischen Mitteln
  • Sicherheitsnormen
  • gemeinsamer Markt für verwendete Stoffe
  • Aufgaben wahrgenommen durch Rat, Kommission, Versammlung und EuGH

Jubiläen

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Österreichische 2 Euro-Gedenkmünze (2007) Vertrag von Rom
  • 1987
Eine 10-DM-Münze-Gedenkmünze aus dem Jahre 1987 erinnert an den dreißigsten Jahrestag der Vertragsunterzeichnungen.
  • 2007
Anlässlich der 50-Jahr-Feier der Römischen Verträge prägte jedes der seinerzeit dreizehn Länder der Eurozone im Jahr 2007 eine motivgleiche 2-Euro-Gedenkmünze mit jeweils nationaler Beschriftung. Bei zwölf Münzvarianten sind die Vertragsunterschriften erhaben geprägt, nur bei der Version Italiens vertieft. Die Münzausgabe von Luxemburg enthält auf der unteren linken Bildseite zusätzlich ein Latentbild des Profils Großherzog Henris.
Deutschland erinnert an den Jahrestag der Verträge zusätzlich mit der Ausgabe einer 10-Euro-Silber-Gedenkmünze „50 Jahre Römische Verträge“, die von Carsten Mahn gestaltet wurde. Auch andere Länder würdigten den Jahrestag mit Gedenkmünzen.

Postwertzeichen

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  • 1982
Zum 25. Jubiläum brachte die Deutsche Bundespost eine Sonderbriefmarke heraus. Ausgabetag der von Blase gestalteten Marke war der 5. Mai 1982.
  • 2007
Deutschland brachte zum 50-jährigen Jubiläum am 1. März 2007 eine Sonderbriefmarke heraus, die von Werner Hans Schmidt gestaltet wurde.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Römische Verträge auf www.bpb.de
  2. Jacopo Barigazzi: Russian Stalinist who invented Europe. In: Politico vom 22. März 2017.
  3. Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 78.