Berliner Mobilitätsgesetz

Rechtsnorm zur Gestaltung des Verkehrs in der deutschen Hauptstadt
(Weitergeleitet von Radgesetz)

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist ein am 28. Juni 2018 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenes Gesetz welches Maßnahmen vorschreibt, Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel in der Verkehrsplanung Berlins künftig vorrangig vor dem Autoverkehr zu behandeln.[1] Zweck des Gesetzes ist die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems.[2]

Basisdaten
Titel: Berliner Mobilitätsgesetz
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Erlassen am: 5. Juli 2018 (GVBl. 2018, S. 464)
Inkrafttreten am: 18. Juli 2018
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz vereinigt einen allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Vorgaben gegen die regulative Benachteiligung des ÖPNV, des Fuß- und Radverkehrs sowie spezifische Teile zur Regelung der Vorgaben bezüglich des ÖPNV (ehem. ÖPNV-Gesetz), des Radverkehrs und des Fußverkehrs. Das Gesetz sollte von vorneherein um weitere Teile ergänzt werden, mindestens durch einen Abschnitt zum Wirtschaftsverkehr sowie zu „Neuer Mobilität“.[3]

Heinrich Strößenreuther von der Initiative Volksentscheid Fahrrad bei einer Demonstration gegen die Verzögerungen beim Beschluss des versprochenen Radverkehrs-Gesetzes (24. Mai 2018).

Das Mobilitätsgesetz wurde von der SPD Berlin 2016 in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Da das Berliner ÖPNV-Gesetz überarbeitet werden sollte, wurde vorgeschlagen, das ÖPNV-Gesetz, ein Rad- und Fußverkehrsgesetz unter dem Dach „Mobilitätsgesetz“ zu vereinen. Deshalb lautete die Überschrift im Mobilitätsteil des Koalitionsvertrages 2016–2021 „Vom ÖPNV-Gesetz zum Mobilitätsgesetz“. Infolge der erfolgreichen Initiative Volksentscheid Fahrrad wurden wesentliche Forderungen der Initiative in den Radverkehrsteil des Mobilitätsgesetzes übernommen. Ein Verbandsklagerecht, das Vereinen oder Verbänden die Möglichkeit gegeben hätte, bei Verstößen gegen das Gesetz Klage einzureichen, wurde dagegen auf Drängen der SPD nicht aufgenommen.[4]

Bereits im November 2017 hatte Verkehrssenatorin Regine Günther erstmals Planungen für einen 2,25 Meter breiten grünen Radfahrstreifen, der durch rot-weiß markierte Plastikpoller vom motorisierten Verkehr getrennt ist, als Musterbeispiel für den geplanten neuen Radwegestandard vorgestellt, siehe Hasenheide (Straße)#Radverkehr.

Das Mobilitätsgesetz wurde zunächst 2021 um einen Abschnitt zum Fußverkehr ergänzt. Die Abschnitte zum Wirtschaftsverkehr und zu Neuer Mobilität verzögerten sich dagegen, diese wurden erst Ende Januar 2023 vom Senat an das Berliner Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet.[5]

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Einzelnachweise

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  1. Ulrich Zawatka-Gerlach: Rot-Rot-Grün beschließt das mobile Berlin. In: Tagesspiegel. 28. Juni 2018, abgerufen am 29. Juni 2018.
  2. juris GmbH: VIS BE § 1 MobG BE | Landesnorm Berlin | - Zweck des Gesetzes | Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 | gültig ab: 18.07.2018. Abgerufen am 19. August 2018.
  3. juris GmbH: VIS BE § 60 MobG BE | Landesnorm Berlin | - Übergangsbestimmungen | Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 | gültig ab: 24.02.2021. Abgerufen am 22. März 2021.
  4. Die SPD will nicht nur ein "Fahrradgesetz". Abgerufen am 31. Oktober 2019.
  5. Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei: Mobilitätsgesetz wird komplettiert: Berlin fördert stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr und neue Mobilität. 24. Januar 2023, abgerufen am 7. März 2023