Der Rahmenbetriebsplan ist ein Begriff aus dem Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980. Ein Rahmenbetriebsplan ist vom Bergwerksbetreiber zu erstellen, wenn das geplante Abbauvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Rahmenbetriebsplanverfahren, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Ein Rahmenbetriebsplan wird im Regelfall für einen längeren Zeitraum (10 bis 20 Jahre) aufgestellt und stellt den Rahmen für das geplante Abbauvorhaben dar.

Ein zugelassener, planfestgestellter Rahmenbetriebsplan berechtigt noch nicht zum Abbau des in Rede stehenden Bodenschatzes. Dafür sind weitere, nachgeschaltete Haupt- und Sonderbetriebspläne aufzustellen und bei der Bergbehörde vorzulegen.

Literatur

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  • Gunther Kühne, Hans-Ulrich von Mäßenhausen (Hrsg.): BBergG Bundesberggesetz Kommentar. 2. vollständig neu bearbeitete Auflage, Walter de Gruyter GmbH, Berlin 2016, ISBN 978-3-89949-255-2.
  • Rolf Dieter Stoll, Christian Niemann-Delius, Carsten Debenstedt, Klaus Müllensiefen: Der Braunkohletagebau. 1. Auflage, Springer Verlag, Berlin Heidelberg 2009, ISBN 978-3-540-78400-5, S. 433–436.
  • Heinrich Otto Buja: Ingenieurhandbuch Bergbautechnik, Lagerstätten und Gewinnungstechnik. 1. Auflage, Beuth Verlag GmbH Berlin-Wien-Zürich, Berlin 2013, ISBN 978-3-410-22618-5.
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