Raiffeisen

Sammelbezeichnung genossenschaftlicher Unternehmen, Marken- und Namenszeichen
(Weitergeleitet von Raiffeisen-Bank)

Raiffeisen ist der Marken- bzw. Namensteil von mehr als 330.000 Unternehmen, die sich weltweit mit landwirtschaftsnahen Produkten im vor- und nachgelagerten Bereich sowie mit allgemeinen Finanzdienstleistungen befassen. Ein übliches Markenzeichen ist das Giebelkreuz in Form zweier gekreuzter Pferdeköpfe.

Pferdeköpfe als altes Logo der Raiffeisengenossenschaften
Altes Logo der Raiffeisenbanken
Werbeschild für Raiffeisen an einem Haus in Bad Füssing

Geschichte

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Mit der Gründung des Flammersfelder Hilfsvereins zur Unterstützung unbemittelter Landwirte (1848), des Heddesdorfer Darlehnskassenvereins (1864) und der Rheinischen Landwirtschaftlichen Genossenschaftsbank (1872) schuf der Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen Modelle zur Unterstützung unbemittelter Landwirte und für landwirtschaftliche Einkaufsgenossenschaften zum günstigen Einkauf von Produktionsgütern wie beispielsweise Saatgut und Düngemitteln. Sowohl der „Grüne Kredit“, der vorsah, Saatgut und Dünger mit Teilen der späteren Ernte zu bezahlen, als auch die gemeinsame Erntevermarktung und die örtlich verwalteten Spar- und Darlehenskassen wurden in vielen Dörfern Deutschlands entsprechend seinen Vorschlägen eingeführt. Mindestens sieben Bauern waren erforderlich, um dörfliche Genossenschaften zum Einkauf oder Vertrieb zu gründen. Um wirkungsvoll verhandeln zu können und dadurch preisgünstig Saatgut und Dünger einzukaufen, sah die Genossenschaftssatzung zunächst eine unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen der Mitglieder vor. Nach der ersten Erfolgsphase wurden die Garantien auf die Vermögen der Vorstandsmitglieder und nach Ansparung von Genossenschaftsvermögen auf dieses gemeinsame Vermögen beschränkt. Friedrich Wilhelm Raiffeisen betonte stets die Relevanz von regelmäßig durchgeführten Mitgliederversammlungen, um eine Kontrolle der unterschiedlichen Amtsträger durch die Mitglieder zu gewährleisten. Mitgliederversammlungen sollten mindestens zwei Mal im Jahr stattfinden; aus einer einmal im Jahr stattfindenden Generalversammlung sind durch die Mitglieder die Amtsträger zu wählen. Der Leitspruch: „Einer für alle, alle für einen“ wurde für die landwirtschaftlichen Genossenschaften die Basis des Handels, ebenso wie der Name des Erfinders „Raiffeisen“ Namensbestandteil und Marke wurde. Ein zentrales Ansinnen des genossenschaftlichen Handelns, ist dabei stets der Aspekt der Selbsthilfe, an dem die Mitglieder einer Genossenschaft sich ausrichten.

Aus den im gleichen Zeitraum von Hermann Schulze-Delitzsch gegründeten Spar- und Konsumvereinen auf Genossenschaftsbasis haben sich die Volksbanken entwickelt, die sich ab Mitte des 20. Jahrhunderts in Deutschland mit den Raiffeisenbanken zusammenschlossen.

Raiffeisenorganisation

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Die Raiffeisenorganisation verfügt über mehrere Geschäftsbereiche.

Raiffeisenbanken

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Raiffeisenbanken sind Genossenschaftsbanken, die in Deutschland oft auch als „Volksbanken Raiffeisenbanken“ firmieren.

Raiffeisen-Hauptgenossenschaften

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Die fünf Raiffeisen-Hauptgenossenschaften sind der Zusammenschluss von regionalen Warengenossenschaften.

 
RWG Ammerland-OstFriesland eG
  • Deutschland
    • Agravis Raiffeisen AG, Raiffeisen-Hauptgenossenschaft in Niedersachsen, Teilen Nordrhein-Westfalens, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen
    • BayWa AG, Raiffeisen-Hauptgenossenschaft Bayern und Württemberg
    • Raiffeisen Waren GmbH, Raiffeisen-Hauptgenossenschaft in Hessen und Thüringen sowie Teilen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Handelsunternehmen für Produkte und Dienstleistungen aus dem Agrarbereich
    • Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG, Raiffeisen-Hauptgenossenschaft Südhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und in Teilen Nordrhein-Westfalens
    • ZG Raiffeisen eG, Zentralgenossenschaft in Karlsruhe, Raiffeisen-Hauptgenossenschaft Baden und in Teilen des Elsass (Frankreich)
    • bis 31. Dezember 2008 existierte eine sechste Raiffeisen-Hauptgenossenschaft: Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG, zuständig für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Österreich:
  • In der Schweiz hat die Fenaco, die unter anderem die Landi betreibt, eine ähnliche Funktion.

Raiffeisenverbände

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Raiffeisenverbände kontrollieren und vertreten genossenschaftliche und andere Organisationen.

Siehe auch

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Literatur

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  • Walter Arnold, Fritz H. Lamparter: Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Einer für alle – Alle für einen. Hänssler, Neuhausen-Stuttgart 1985, ISBN 3-7751-1069-0.
  • Franz Braumann: Ein Mann bezwingt die Not. Verlag der Raiffeisendruckerei, Neuwied am Rhein 1959.
  • Lutz Holzinger, Clemens Staudinger: Schwarzbuch Raiffeisen. Mandelbaum, Wien 2013, ISBN 978-3-85476-622-3.
  • Erwin Katzwinkel: Friedrich Wilhelm Raiffeisen. In: Lebensbilder aus dem Kreis Altenkirchen. Altenkirchen 1979, S. 64–66.
  • Michael Klein: Bankier der Barmherzigkeit: Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Das Leben des Genossenschaftsgründers in Texten und Bildern. Neukirchen-Vluyn 2002.
  • Michael Klein: Leben, Werk und Nachwirkung des Genossenschaftsgründers Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888), dargestellt im Zusammenhang mit dem deutschen sozialen Protestantismus. Rheinland-Verlag, Köln [i. e.] Pulheim 1997, ISBN 3-7927-1682-8 (Zugleich Dissertation an der Universität Heidelberg 1994).
  • Manfred G. Raupp: Was der Großvater schon wusste – Gedanken zur Entwicklung der Landwirtschaft in Staffort. Eigenverlag, Lörrach und Stutensee-Staffort, 2005.
  • Richard Reichel: Friedrich Wilhelm Raiffeisen und seine Beziehung zur Sozialen Marktwirtschaft, in: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, ZfgG 68 (2018) Nr. 2, S. 67–69.
  • Ingrid Schmale, Johannes Blome-Drees: Zur Aktualität der genossenschaftlichen Konzeption von Friedrich Wilhelm Raiffeisen, in: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, ZfgG 68 (2018) Nr. 2, S. 70–84.
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Commons: Raiffeisen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien