Das Rangdienstalter (kurz: R.D.A.)[1], früher oft Patent genannt, bezeichnete das Datum, unter dem ein Offizier mit seinem Dienstgrad in die offizielle Dienstaltersliste eingetragen wurde. Dieses Datum hatte in einem auf dem Anciennitätsprinzip beruhenden Rangsystem erheblichen Einfluss auf die Reihenfolge der Beförderungen. Das Datum des Rangdienstalters konnte stark vom eigentlichen Datum einer Beförderung differieren (Vorpatentierung).

Beispiel

Auszug aus der Liste der Generalstabsoffiziere der Wehrmacht:[2]

Lfd.
Nr.
Dienstgrad R.D.A. Name Dienststellung
1. Generaloberst 19.7.40(8) Heinz Guderian Chef.GenSt.d.H.
16. Generalleutnant 1.1.44(10) Hans Speidel F.R.OKH. (D.r.P3)
73. Oberst 1.1.44(144a) Reinhard Gehlen Abt.Chef Abt.Fr.Heere Ost im Gen.St.d.H.
689. Major 1.1.43(21) Hans Eberling Gen.St. 545. Gren.Div. – Ib

Literatur

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  • Reinhard Stumpf: Die Wehrmacht-Elite -Rang- und Herkunftstruktur der deutschen Generale und Admirale 1933–1944, Boppard/Rhein 1982, S. 34 Fn. 47

Einzelnachweise

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  1. Hans Georg Model „Der deutsche Generalstabsoffizier“, seine Auswahl und Ausbildung, in Reichswehr, Wehrmacht und Bundeswehr, Bernard & Graf Verlag für Wehrwesen, Frankfurt am Main 1968, S. 181, Rangdienstalter = R.D.A.
  2. Hans Georg Model „Der deutsche Generalstabsoffizier“, S. 202, Zusammenstellung nach Handliste der Generalstabsoffiziere ….