Ratio decidendi
Begriff aus dem Rechtswesen
Eine Ratio decidendi (lateinisch „Entscheidungsgrund“) oder englisch holding bedeutet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Den Gegensatz bildet das obiter dictum, „beiläufig Genanntes“.
Die ratio decidendi konzentriert sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte einer gerichtlichen Entscheidung, welche nach Martin Kriele als generell-abstrakte Regel (ausdrücklich) formuliert wird.[1]
Literatur
Bearbeiten- Bryan A. Garner: Ratio decidendi. In: Black’s Law Dictionary. 11. Auflage. 2019.
- Robert Rebhahn: Auf der Suche nach der ratio decidendi. Vom praktischen Wert der Methode. Festschrift Heinz Mayer zum 65. Geburtstag, hrsg. von Clemens Jabloner, 2011
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Martin Kriele: Grundprobleme der Rechtsphilosophie. LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32