Rechtsschule
Die Rechtsschule ist eine Lehrstätte des Rechts, insbesondere in der römischen Antike und im Islam. Auch unterschiedliche Denkrichtungen innerhalb der Rechtswissenschaften und der Scharia werden so bezeichnet.
Vertiefungsstudium
BearbeitenHeute werden als „Rechtsschule“ auch Vertiefungsstudien bezeichnet, die (auch deutschsprachige) Universitäten im Ausland anbieten, beispielsweise
- die Deutsche Rechtsschule an der Universität Szeged
- Zentrum für Deutsches Recht in Vilnius
- Schule für polnisches und europäisches Recht in Vilnius
- Schule für Osteuroparecht in Vilnius
- die Österreichische Rechtsschule in Brünn
- die Kaiserliche Rechtsschule in St. Petersburg.
Bekannte Schulen
Bearbeiten- in Berytos – die Rechtsschule von Beirut
- und in Konstantinopel;
- im römischen Recht war vor allem die Schule der Sabinianer und Prokulianer bedeutsam.
- Mittelalter, Neuzeit
- im Mittelalter jene an der Universität Bologna und der Universität Pavia
- und im 19. Jahrhundert die Historische Rechtsschule in Deutschland.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es nach Auflösung des Reichskammergerichts die Rechtsschule Wetzlar.
Rechtsschulen im Islam
BearbeitenIslamische Rechtsschulen werden als Madhhab bezeichnet. Der Begriff steht für verschiedene Richtungen in der Auslegung des islamischen Rechts, der Scharia. In der Frühzeit des Islam – seit dem 8. Jahrhundert – haben sich mehrere Rechtsschulen herausgebildet, von denen heute vor allem 5 bis 6 von Bedeutung sind. Es sind dies
- für die Sunniten die Rechtsschulen der Hanafiten (Hanafiya), der Malikiten (Malikiya), der Schafiiten (Schafi'iya) und der Hanbaliten (Hanbaliya),
- für die Schiiten hingegen die Dschafariten (Dschafariya) der Zwölfer-Schiiten und im Jemen die Zaiditen (Zaidiya) der Fünfer-Schiiten.