Das Statut (lateinisch statutum ‚Festsetzung‘), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet:
- allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
- in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
- einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
- im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Personalstatut
- eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung (Privatrecht)
- zu Schweiz siehe Vereinsrecht (Schweiz)
Spezielleres:
- in der Verfassungsgeschichte das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, siehe Stadtrecht
- im österreichischen Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt (Österreich)
- im tschechischen Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt (Tschechien)
- im italienischen Verfassungsrecht die Verfassung der Regionen, siehe italienische Regionen
- das Regelwerk von Studentenverbindungen, siehe Constitution (Studentenverbindung).
Siehe auch:
Wiktionary: Statut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen