Redaktionsstatut
Ein Redaktionsstatut ist die juristische Fixierung der Rechte von Verlag und Redaktion (Kompetenzabgrenzung) bei Presseverlagen, aber auch zwischen Intendant (Hierarchie) und (verantwortlicher) Redaktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Inhalt solcher Statute umfasst insbesondere die Einrichtung von Redaktionsvertretungen und Regelungen zur Beilegung von inhaltlichen Streitigkeiten sowie Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Redaktionsvertretungen werden gelegentlich auch als Redakteursvertretung oder Redakteursausschuss bezeichnet.
Rundfunk
BearbeitenFür die meisten, aber nicht alle, öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelten Landesgesetze gemäß dem föderalen Prinzip der Kulturhoheit der Bundesländer. In ihnen sind Redaktionsstatute festgeschrieben, die auch die Organisationsform der Redakteursvertretung definiert. Die Redakteursvertreter werden von den Programmmitarbeitern gewählt und dienen als nicht in die Anstaltshierarchie eingebundenes Organ der Verwirklichung des Programmauftrags durch Sicherung der inneren Rundfunkfreiheit.
Literatur
Bearbeiten- Wolfgang Hoffmann-Riem: Redaktionsstatute im Rundfunk Nomos (1972), ISBN 3789000574.
- Martin Stock: Innere Medienfreiheit: Ein modernes Konzept der Qualitätssicherung. Mit Textanhang: Redakteursstatute im Rundfunk. Nomos (2001), ISBN 3789072656.
Weblinks
Bearbeiten- Redaktionsstatut der taz
- Gesetz über den "Westdeutschen Rundfunk Köln" (WDR-Gesetz) ( vom 28. Oktober 2012 im Internet Archive)
- Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR). In: Justizportal Hamburg. Amtsgericht Hamburg, 10. März 1992, abgerufen am 22. September 2013.
- Urteil des BVerfG vom 5. Februar 1991 Az. 1 BvF 1/85, 1/88 (via DFR)
- Wiki der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse
- Blog der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse