Die Regierung Osttimors (Timor-Leste), (tetum Governu / portugiesisch Governo) ist die leitende Exekutive des südostasiatischen Staates Osttimor (Timor-Leste).

Staatswappen von Timor-Leste

Aufbau und Organe

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Regierungspalast

Die Grundsätze des Regierungssystems sind in der Verfassung Osttimors im Abschnitt IV Regierung festgelegt. Definition und Struktur werden im Kapitel 1 in Artikel 103 bis 105 beschrieben, Kapitel 2 gibt Aufbau und Verantwortlichkeiten in den Artikeln 106 bis 114 wieder und Kapitel 3 befasst sich in den Artikeln 115 bis 117 mit den Kompetenzen.

Die Regierung besteht in den Grundzügen aus:

  • dem Premierminister
  • einem oder mehreren stellvertretenden Premierministern
  • den Ministern
  • einem oder mehreren stellvertretenden Ministern
  • den Staatssekretären

Die Regierung ist „das souveräne Organ zur Steuerung und Umsetzung der allgemeinen Politik des Landes und das oberste Organ der öffentlichen Verwaltung.“ (Art. 103.°)[1] Sie ist dem Präsidenten und dem Nationalparlament verantwortlich (Art. 107.°).

Die Regierung muss bei Antritt der Arbeit ein Regierungsprogramm ausarbeiten, in dem Ziele und Aufgaben vorgeschlagen und die zu treffenden Maßnahmen und die wichtigsten politischen Leitlinien zu deren Umsetzung vorgestellt werden. (Art. 108.° Governu nian Programa/Programa do Governo). Es wird dann vom Premierminister dem Parlament vorgelegt. Dort kann es mit absoluter Mehrheit abgelehnt werden, und die Vertrauensfrage gestellt werden (Artikel 109). Andernfalls tritt die Regierung ihre Arbeit an.

Regierungschef: Der Premierminister

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Der Premierminister (Primeiru-Ministru/Primeiro-Ministro) ist der Regierungschef. Er wird von derjenigen politischen Partei oder Koalition nominiert, die über die parlamentarische Mehrheit verfügt, und vom Präsidenten – nach Rücksprache mit den im Parlament vertretenen Parteien – ernannt (Artikel 106 Absatz 1). Der Premierminister schlägt dann die anderen Regierungsmitglieder vor, die ebenfalls vom Präsidenten ernannt werden (Artikel 106 Absatz 2).

Der Premierminister führt den Vorsitz im Ministerrat, leitet die allgemeine Politik der Regierung und koordiniert die Aktivitäten aller Minister, unbeschadet der direkten Verantwortung von jedem der jeweiligen Ministerien, und informiert den Präsidenten in Fragen der Innen- und Außenpolitik der Regierung (Artikel 117 Absatz 1).

Die Ernennung eines oder mehrerer stellvertretender Premierminister (Vise-Primeiru-Ministru/Vice-Primeiro-Ministro) ist möglich (Artikel 104 Absatz 2). In der VI. (2015–2017) und VII. Regierung (2017–2018) gab es keinen stellvertretenden Premierminister. Dafür waren mehrere Minister als „Staatsminister“ im Kabinett hervorgehoben.[2][3]

Minister und Ministerien

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Die Minister (Ministru/Ministro) leiten die Politik, die für ihre Ministerien festgelegt sind. Sie haben Sitz und Stimme im Ministerrat und sind für „Pflege der Beziehungen zwischen der Regierung und den anderen Organen des Staates“[4] verantwortlich.

Die gesetzlichen Verordnungen werden vom Premierminister und dem zuständigen Minister unterzeichnet. (Artikel 117 Absatz 2 und 3).

Ressorts

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Die Zuständigkeit für die verschiedenen Ressorts wechselt teilweise erheblich in den verschiedenen Regierungen. Die hier angegebenen Listen geben die jeweils zuständigen Minister und Ministerien für die verschiedenen Ressorts wieder, unabhängig von der eigentlichen Bezeichnung der Ämter und Behörden und eventuelle Aufteilung auf mehrere Ministerien.

Der Ministerrat

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Der Ministerrat (Konsellu Ministru sira-nian/Conselho de Ministros) steht unter Vorsitz des Premiers und besteht aus diesem, den Vize-Premiers und den Ministern. Die stellvertretenden Minister und Staatssekretäre nehmen am Ministerrat teil, sind aber nicht stimmberechtigt (Artikel 105). Im Ministerrat werden die allgemeinen Leitlinien der Politik der Regierung sowie die Ausführung beschlossen. (Artikel 116). Daneben hat er einige eigenständige Kompetenzen, etwa zur Außenpolitik und den Staatsfinanzen.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. «O Governo é o órgão de soberania responsável pela condução e execução da política geral do país e o órgão superior da Administração Pública.» Art. 103.° Constituição (Definição)
  2. Members of the incoming Sixth Constitutional Government meet, 12. Februar 2015. Website der Regierung Timor-Lestes (englisch); abgerufen am 16. Februar 2015
  3. SAPO: VII Governo constitucional de Timor-Leste toma hoje posse incompleto, 15. September 2017, abgerufen am 15. September 2017.
  4. «Assegurar as relações entre o Governo e os demais órgãos do Estado, no âmbito do respectivo ministério.» Art. 117.° 2b Constituição