Das Regionalgericht Oberland ist in erster Instanz für sämtliche zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten im Berner Oberland (Verwaltungsregionen Thun, Interlaken-Oberhasli, Frutigen-Niedersimmental und Obersimmental-Saanen) zuständig. Es ersetzte 1995 die bis anhin bestehenden sieben berneroberländischen Amtsgerichte[1] und hatte bis 2009 seinen Sitz im Schloss Thun;[2] seither ist das Gericht in derselben Stadt an der Schreibenstrasse domiziliert.[3]

Gerichtspräsidenten

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Einzelnachweise

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  1. Heinz Hausheer (Hrsg.): Die neue Gerichtsorganisation des Kantons Bern und deren Auswirkungen auf den Zivil- und Strafprozess. Stämpfli, Bern 1996.
  2. Abschied des Gerichts vom Schloss Thun, in: Berner Zeitung, 15. Dezember 2009.
  3. Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun gsteigwiler.ch, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  4. Interview mit Herrn Thomas Hiltpold, Gerichtspräsident und Vorsitzender der Geschäftsleitung Regionalgericht Oberland (Memento des Originals vom 11. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bav-aab.ch (bav-aab.ch, In dubio 4/12, abgerufen am 10. Dezember 2015).
  5. BGer 1B_100/2015 vom 8. Juni 2015 (Memento des Originals vom 11. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.servat.unibe.ch (servat.unibe.ch vom 24. Juni 2015, abgerufen am 10. Dezember 2015).