Reichsassistentenordnung
Die Reichsassistentenordnung (Ordnung der Rechtsverhältnisse der wissenschaftlichen Assistenten und wissenschaftlichen Hilfskräfte an deutschen Hochschulen)[1] ist eine Verordnung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 1. Januar 1940. Sie regelte die Rechtsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Deutschen Reichs.
Basisdaten | |
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Titel: | Ordnung der Rechtsverhältnisse der wissenschaftlichen Assistenten und wissenschaftlichen Hilfskräfte an deutschen Hochschulen |
Kurztitel: | Reichsassistentenordnung |
Abkürzung: | RAssO |
Art: | Reichsverordnung |
Geltungsbereich: | Deutsches Reich |
Rechtsmaterie: | Hochschulrecht |
Fundstellennachweis: | 221 |
Erlassen am: | 1. Januar 1940 |
Inkrafttreten am: | 1. April 1939 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Auch wenn sie mittlerweile keine Rechtsgeltung mehr hat, wird auf sie heute noch vereinzelt in Arbeitsverträgen für wissenschaftliche Hilfskräfte an deutschen Universitäten Bezug genommen.[2] Die Bestimmungen der Reichsassistentenordnung werden dadurch privatautonom als Vertragsbestandteil vereinbart.
Dabei ist problematisch, dass sie Betroffenen kaum zugänglich ist, die sich über Rechte und Pflichten informieren wollen.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung : Amtsblatt des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Länder 1940, S. 68ff.
- ↑ Archivierte Kopie ( des vom 11. Juni 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.