Reichshaushaltsordnung
Die Reichshaushaltsordnung von 1922 war ein Reichsgesetz, das seit dem 1. Januar 1923 die Aufstellung des Reichshaushaltsplans, seine Durchführung und deren Überwachung regelte.
Basisdaten | |
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Titel: | Reichshaushaltsordnung |
Art: | Reichsgesetz |
Geltungsbereich: | Deutsches Reich |
Rechtsmaterie: | Haushaltsrecht |
Ursprüngliche Fassung vom: | 31. Dezember 1922 (RGBl. II Nr. 2 S. 17) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1923 |
Neubekanntmachung vom: | 14. April 1930 (RGBl. II S. 693) |
Außerkrafttreten: | 1. Januar 1970 (§ 119 Abs. 2 Nr. 1 G vom 19. August 1969, BGBl. I S. 1284) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Nach dem Ersten Weltkrieg gelang es mit der Reichshaushaltsordnung erstmals, eine gesetzliche Normierung des Haushaltsrechts ergänzend zu den Vorschriften über die Reichsverwaltung in Art. 85–87 der Weimarer Verfassung zu schaffen. Die bislang dezentral gestaltete Finanzverwaltung wurde im Zuge der Erzbergerschen Reform durch die Schaffung einer Reichsfinanzverwaltung für das Deutsche Reich zentralisiert.[1]
Die Reichshaushaltsordnung baute auf den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Haushaltswirtschaft auf und diente dem fiskalischen Ziel, die Bedarfsdeckung des Staates zu gewährleisten. Aus haushaltssystematischer Sicht kennzeichnend war für das damalige Haushaltsrecht die (heute nicht mehr praktizierte) Aufteilung in einen ordentlichen und einen außerordentlichen Haushalt.[2]
Nach dem Zweiten Weltkrieg galten die Reichshaushaltsordnung und die zu ihrer Ergänzung und Durchführung erlassenen Bestimmungen in der am 8. Mai 1945 geltenden Fassung für den Bundeshaushaltsplan und seine Ausführung mit den erforderlichen sprachlichen Anpassungen an die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend (§ 1 Abs. 1, Abs. 3 des Gesetzes vom 7. Juni 1950).[3]
Mit Inkrafttreten der Bundeshaushaltsordnung (BHO) trat die Reichshaushaltsordnung außer Kraft (§ 119 Abs. 2 Nr. 1 BHO).[4]
Literatur
Bearbeiten- Rudolf Schulze, Erich Wagner: Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922. Berlin: G. Stilke, 1924.
- Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.)ː Das System der öffentlichen Haushalte. Stand: August 2015.
- Die Neuordnung der Kontrolle in der Weimarer Republik, in: Hans-Peter Ullmann: Der deutsche Rechnungshof im Wechsel der politischen Systeme des 20. Jahrhunderts. Nomos-Verlag 2021, S. 27–46. ISBN 978-3-8353-3899-9.
Weblinks
Bearbeiten- Deutsche Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922 nebst Begründung zum Gesetzentwurf vom 9. Juni 1922 FinanzArchiv 1923, S. 201–264. DigiZeitschriften, abgerufen am 16. April 2021.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Christoph Palmer: Reichsfinanzreform (Weimarer Republik) Historisches Lexikon Bayerns, 8. Januar 2018.
- ↑ Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.)ː Das System der öffentlichen Haushalte. Stand: August 2015, S. 18.
- ↑ Gesetz über die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949 sowie über die Haushaltsführung und über die vorläufige Rechnungsprüfung im Bereich der Bundesverwaltung (Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung) vom 7. Juni 1950, BGBl. S. 199
- ↑ BGBl. I S. 1284