Reichsstudentenführer
Das Amt des Reichsstudentenführers wurde am 5. November 1936 durch Erlass des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß geschaffen, um die anhaltenden Machtkämpfe zwischen dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund NSDStB als Parteigliederung einerseits und der Deutschen Studentenschaft DSt als Dachverband der örtlichen verfassten Studentenschaften andererseits zu beenden. Der Reichsstudentenführer war fortan in Personalunion Chef des NSDStB und der DSt, des Reichsstudentenwerks, des NS-Altherrenbunds (seit 1938) und später auch des NS-Dozentenbunds (ab 1944). Mit dieser Maßnahme sollte „die Führung des deutschen Studententums an allen Hoch- und Fachschulen, die Führung der nationalsozialistischen Altakademiker, die soziale Betreuung des studentischen Nachwuchses und die Sorge für Auslese, Berufslenkung und Berufserziehung in den akademischen Berufen“ in einer Hand gebündelt werden.
Die Reichsstudentenführung, in der die zuvor getrennten Hauptämter und Referate aller genannten Organisationen zusammengeführt wurden, war seit April 1937 als NSDAP-Hauptamt unmittelbar der Parteiführung unterstellt und hatte wie diese ihren Sitz in München. Einzelne Ämter (Außenamt, Sozialpolitisches Amt, Langemarck-Studium, Körperliche Ertüchtigung) waren auch in Berlin angesiedelt.
Formal bestanden die der Reichsstudentenführung unterstellten Organisationen zwar auch danach getrennt weiter, jedoch wurde bis 1938 in den Führungsämtern insbesondere von NSDStB und DSt von der Reichs- bis zur Ortsebene eine weitgehende Personalunion hergestellt. Dies wurde dadurch erleichtert, dass der Reichsstudentenführer nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip sämtliche Gau- und Ortsstudentenführer ernennen, absetzen und ihnen Weisungen erteilen konnte.
Erster und einziger Reichsstudentenführer war von 1936 bis 1945 der vormalige Heidelberger NSDStB-Führer Gustav Adolf Scheel. 1941 ernannte dieser Würzburg, wo 1919 die Gründung der Deutschen Studentenschaft erfolgt war und 1938 neben einem Studentengeschichtlichen Museum das Institut für Studentengeschichte und Hochschulkunde entstand, zur „Stadt der Reichsstudententage“.[1]
Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 (Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen) vom 10. Oktober 1945 wurde auch die Reichsstudentenführung durch den Alliierten Kontrollrat verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt.[2]
Literatur
Bearbeiten- Gustav Adolf Scheel: Die Einheit des deutschen Studententums. Rede vom Juni 1937. Abgedruckt in: Wolfgang Kalischer (Hrsg.): Die Universität und ihre Studentenschaft. Universitas magistrorum et scholarium. Versuch einer Dokumentation aus Gesetzen, Erlassen, Beschlüssen, Reden, Schriften und Briefen. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen-Bredeney 1967, (Jahrbuch Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft 1966/67, ISSN 0081-5551), S. 248ff.
- Friedhelm Golücke: Studentenwörterbuch. Das akademische Leben von A bis Z. Styria, Graz u. a. 1987, ISBN 3-222-11793-4, S. 366.
- Michael Grüttner: Studenten im Dritten Reich, Schöningh, Paderborn u. a. 1995.
- Holger Zinn: Die studentische Selbstverwaltung in Deutschland bis 1945. In: Matthias Steinbach, Stefan Gerber (Hrsg.): „Klassische Universität“ und „akademische Provinz“. Studien zur Universität Jena von der Mitte des 19. bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts. Bussert & Stadeler, Jena u. a. 2005, ISBN 3-932906-60-8, S. 439–473 (insbes. 470 ff.).
Weblinks
Bearbeiten- Organigramm der Reichsstudentenführung (Stand: 1939)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Peter Weidisch: Würzburg im »Dritten Reich«. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I–III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 196–289 und 1271–1290; hier: S. 256–258.
- ↑ Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 1 vom 29. Oktober 1945, S. 19 ff., Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201301314955.