Reichswahlgesetz
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Reichswahlgesetz steht für:
- Frankfurter Reichswahlgesetz, das 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung erlassen wurde
- Erfurter Reichswahlgesetz, nach dem 1849 das Erfurter Unionsparlament gewählt worden ist
- das Reichswahlgesetz im Kaiserreich, das 1869 als Bundeswahlgesetz erlassen wurde, siehe Bundeswahlgesetz (Reichstag)
- Reichswahlgesetz (Weimarer Republik), Gesetz von 1920 für die Reichstage der Weimarer Republik
Siehe auch: