Reparaturbonus

staatliche Subvention für die Reparatur

Der Reparaturbonus ist eine staatliche Subvention für die Reparatur von Gebrauchtwaren im Besitz von Privatpersonen. Er dient der Förderung der Nachhaltigkeit. Je nach Land umfasst die Subvention verschiedenartige Reparaturen – während der Bonus in Deutschland nur für die Reparatur von Elektrogeräten gezahlt wird, umfasst er in Österreich beispielsweise auch die Reparatur von Fahrrädern, in Frankreich auch die Reparatur von Schuhen und Bekleidung. In Frankreich und Österreich existiert der Reparaturbonus landesweit, in Deutschland nur in einzelnen Bundesländern und Landkreisen.

Deutschland

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Die Einführung eines landesweiten Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte wurde bereits 2023 parteiübergreifend von der Verbraucherschutzministerkonferenz gefordert.[1] Jedoch ist die Einführung eines landesweiten Reparaturbonus nach Auskunft der Bundesregierung vom Juni 2024 nicht geplant.[2]

Seit dem 17. September 2024 kann die Reparatur von Elektrogeräten gefördert werden. Es werden 50 % der Reparaturkosten übernommen, maximal jedoch 200 Euro. Bei Reparaturen in einem Repair-Café wird der Kauf von Ersatzteilen sogar zu 100 % gefördert. Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin und einem Mindestalter von 18 Jahren. Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2024 möglich.[3]

Bielefeld

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Der Zuschuss pro Reparatur beträgt 50 % der Kosten, maximal 150,00 € pro Gerät. Inhaberinnen und Inhaber des Sozialausweises Bielefeld Pass werden mit 100 % der Reparaturkosten, maximal 300,00 €, gefördert. Gefördert wird die Reparatur von Haushalts- und Elektrogeräten.[4]

Landkreis Miltenberg

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Hier gibt es seit Oktober 2022 einen Reparaturbonus. Der Reparaturbonus wird gestaffelt gewährt. Je nach Höhe der Reparaturrechnung gibt es 20 Euro (bei einer Reparaturrechnung bis 150 Euro) oder 40 Euro. Der Zuschuss beträgt dabei maximal 25 Prozent der Rechnungssumme. Förderfähig sind Mindestrechnungssummen ab 50 Euro.[5]

Seit dem 3. November 2023 kann die Reparatur von Elektrogeräten gefördert werden. Es werden 50 % der Reparaturkosten übernommen, maximal jedoch 200 Euro. Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen und einem Mindestalter von 18 Jahren.[6]

Landkreis Starnberg

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Seit 2022 kann die Reparatur von Elektrogeräten gefördert werden. Der Bonus beträgt 20 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 50,00 € je antragsberechtigter Person und Jahr. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg.[7]

Thüringen

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Bei Reparaturen durch einen Gewerbebetrieb beträgt der Bonus 50 Prozent des Bruttobetrages der Reparaturrechnung. Bei Reparaturen in Repair-Cafés erhält man 100 Prozent der Kosten für das verbaute Ersatzteil. Jede Person kann maximal 100 Euro pro Kalenderjahr erhalten. Aktuell (Ende Oktober 2024) sind die Fördermittel ausgeschöpft, so dass keine Antragstellung mehr möglich ist.[8]

Frankreich

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In Frankreich werden Reparaturen seit Dezember 2022 mit Festbeträgen gefördert – beispielsweise wird eine Reparatur bei einem Staubsauger mit 40 Euro gefördert, bei einer Waschmaschine mit 25 Euro und bei einem Fernsehgerät mit 30 Euro. Auch die Reparatur von Schuhen und Kleidungsstücken wird seit November 2023 gefördert. Verbraucherinnen und Verbraucher suchen sich einen zugelassenen Reparaturbetrieb mit dem Label QualiRépar. Der Betrag für den Bonus wird gleich von der Rechnung abgezogen und muss nicht vorgestreckt werden. Weitere Produktkategorien sollen in das Bonussystem aufgenommen werden, wie beispielsweise Möbel, Werkzeug, Sportartikel und Fahrräder.[9]

Österreich

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Mit Stand Ende 2024 beträgt die Förderung 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten, maximal jedoch 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung. Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich. Neben der Reparatur von Elektrogeräten ist auch die Reparatur und Wartung von Fahrrädern förderungsfähig.[10]

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Einzelnachweise

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  1. Reparaturkosten: Der Staat soll sich beteiligen. heise online, 1. Juli 2023, abgerufen am 1. November 2024.
  2. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/11707 –. Deutscher Bundestag, 21. Juni 2024, abgerufen am 31. Oktober 2024.
  3. ReparaturBONUS Berlin: Gemeinsam Verantwortung übernehmen! Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, abgerufen am 25. Oktober 2024.
  4. Reparaturbonus - Förderung für Reparaturen an Haushalts-und Elektrogeräten beantragen. Serviceportal Stadt Bielefeld, abgerufen am 20. November 2024.
  5. Mittel für Reparaturbonus sind für dieses Jahr nahezu aufgebraucht. Landkreis Miltenberg, 10. Juli 2024, abgerufen am 10. Dezember 2024.
  6. Reparaturbonus. Sächsische Aufbaubank, abgerufen am 25. Oktober 2024.
  7. Reparaturbonus. AWISTA Starnberg, abgerufen am 31. Oktober 2024.
  8. Über den Reparaturbonus. Verbraucherzentrale Thüringen, abgerufen am 25. Oktober 2024.
  9. Reparaturbonus in Frankreich. Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., 12. November 2023, abgerufen am 31. Oktober 2024.
  10. Für Privatpersonen | Reparaturbonus. Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, abgerufen am 25. Oktober 2024.