Resolution 178 des UN-Sicherheitsrates
Resolution des UN-Sicherheitsrats
Die Resolution 178 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 1033. Sitzung am 24. April 1963 einstimmig beschlossen hat.
UN-Sicherheitsrat
Resolution 178 | |
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Datum: | 24. April 1963 |
Sitzung: | 1033 |
Kennung: | S/RES/178 (Dokument) |
Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Beschwerde Senegals gegenüber Portugal |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1963: | |
Ständige Mitglieder: | |
CHN FRA GBR SUN USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
BRA GHA MAR NOR PHL VEN |
Hintergrund
BearbeitenAm 8. April 1963 drangen portugiesische Streitkräfte von Portugiesisch-Guinea in senegalesisches Territorium bei Bouniak ein.
Inhalt
BearbeitenZunächst zeigt sich der Sicherheitsrat besorgt, dass es zu weiteren Spannungen zwischen den beiden Parteien kommen könnte. Er bedauert den Vorfall und fordert die Regierung Portugals dazu auf, alles Mögliche zu tun, damit die Souveränität und Integrität Senegals zu verhindern. Zum Schluss fordert der Sicherheitsrat den Generalsekretär dazu auf, die Situation weiterhin zu beobachten.[1]
Weblinks
BearbeitenWikisource: Text der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Die vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrates von 1963. In: Vereinte Nationen. Abgerufen am 12. August 2024 (englisch).