Resolution 178 des UN-Sicherheitsrates

Resolution des UN-Sicherheitsrats

Die Resolution 178 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 1033. Sitzung am 24. April 1963 einstimmig beschlossen hat.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 178
Datum: 24. April 1963
Sitzung: 1033
Kennung: S/RES/178 (Dokument)
Abstimmung: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Beschwerde Senegals gegenüber Portugal
Ergebnis: angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1963:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1955 SUN Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Brasilien 1960 BRA Ghana 1961 GHA Marokko MAR
Norwegen NOR Philippinen 1944 PHL Venezuela 1954 VEN

Hintergrund

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Am 8. April 1963 drangen portugiesische Streitkräfte von Portugiesisch-Guinea in senegalesisches Territorium bei Bouniak ein.

Zunächst zeigt sich der Sicherheitsrat besorgt, dass es zu weiteren Spannungen zwischen den beiden Parteien kommen könnte. Er bedauert den Vorfall und fordert die Regierung Portugals dazu auf, alles Mögliche zu tun, damit die Souveränität und Integrität Senegals zu verhindern. Zum Schluss fordert der Sicherheitsrat den Generalsekretär dazu auf, die Situation weiterhin zu beobachten.[1]

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Wikisource: Text der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)

Einzelnachweise

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  1. Die vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrates von 1963. In: Vereinte Nationen. Abgerufen am 12. August 2024 (englisch).