Respondent

vor Gericht Angklagter

Der Respondent (von lateinisch respondere „antworten“) ist eine Person, die in verschiedenen Bereichen auf etwas Vorhandenes reagiert.

Psychologie

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Respondent ist die Bezeichnung für einen Interviewpartner oder Befragten in einer Untersuchung.[1] Respondentes Verhalten bezeichnet automatische Reaktionsweisen, die unabhängig von bewusster Steuerung geschehen, im Gegensatz zu operantem Verhalten.

In einem Verfahren ist Respondent eine Bezeichnung für einen Beklagten, besonders im englischsprachigen Raum.

Universität

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Im Mittelalter und in der Neuzeit war der Respondent eine Person, die in einer Disputation auf eine These antwortete. Diesem stand der Opponent gegenüber, der eine Gegenthese vertrat.[2] In akademischen Abschlussarbeiten (Dissertationen) im 17. und 18. Jahrhundert schrieb ein von der Universität dazu beauftragter Respondent häufig eine Einschätzung.[3]

In logischen Streitgesprächen gab es Dialoge zwischen einem Proponenten, der eine Position vertrat, und einem Respondenten, der darauf antwortete.[4]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Respondent (Memento vom 22. November 2018 im Internet Archive) Dorsch Lexikon der Psychologie. Abgerufen am 1. April 2024.
  2. Friedrich Jäger (Hrsg.): Enzyklopädie der Neuzeit. Band 2. J. B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, Sp. 1053f.
  3. Z. B. in Thomas Duve: Die Bedeutung des Lebensalters im frühneuzeitlichen Recht. In: Arndt Brendecke, Klaus-Peter Fuchs, Edith Koller (Hrsg.): Die Autorität der Zeit in der Frühen Neuzeit. LIT Verlag, Berlin 2007, S. 109.
  4. Douglas Walton: Informal Logic. A pragmatic approach. Second edition. Cambridge University Press, 2008, S. 125.