Rheinufer Büsingen-Gailingen

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Rheinufer Büsingen-Gailingen ist ein vom Landratsamt Konstanz am 21. Juni 1957 durch Anordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet am Ufer des Hochrheins auf dem Gebiet der Gemeinden Büsingen und Gailingen.

Landschaftsschutzgebiet Rheinufer Büsingen-Gailingen

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Rheinufer bei Büsingen

Rheinufer bei Büsingen

Lage Büsingen und Gailingen im Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 2,552 km²
Kennung 3.35.008
WDPA-ID 323866
Geographische Lage 47° 41′ N, 8° 46′ OKoordinaten: 47° 41′ 12″ N, 8° 45′ 40″ O
Rheinufer Büsingen-Gailingen (Baden-Württemberg)
Rheinufer Büsingen-Gailingen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 21. Juni 1957
Verwaltung Landratsamt Konstanz

Das 2,5 km² große Schutzgebiet liegt im äußersten Süden Baden-Württembergs am Ufer des Hochrheins unmittelbar an der Grenze zur Schweiz. Das Gebiet gehört zum Naturraum Hegau.

Landschaftscharakter

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Das Hochrheinufer südöstlich von Gailingen ist als Steilhang ausgeprägt und von Mischwald bedeckt. Weiter rheinabwärts öffnet sich eine von landwirtschaftlich genutzten Flächen dominierte Kulturlandschaft mit Äckern, Wiesen, Magerrasen und, Obstplantagen und Streuobst. In Büsingen ist das Rheinufer zunächst wieder bewaldet und wird mit zahlreichen Bootsanlegern und Freizeithütten zu Erholungszwecken genutzt. Die Rheinwiese ist ein Feuchtbiotop mit Schilfröhricht und Großseggenrieden.

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Südwestlich von Gailingen überschneidet sich das Landschaftsschutzgebiet mit einem Teilgebiet des FFH-Gebiets Gottmadinger Eck.

Siehe auch

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