Richard Seebohm

deutscher Verwaltungsjurist; Landrat des Kreises Stadthagen und Bürgermeister von Bad Pyrmont

Richard Seebohm (* 4. Juli 1871 in Pyrmont; † 15. August 1945 in Reher) war ein deutscher Verwaltungsjurist.

Seebohm war ein Sohn des Geheimen Hofrats Adolph Seebohm. Er besuchte das Gymnasium in Hameln und studierte Jura an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1890 wurde er im Corps Hasso-Borussia Freiburg recipiert.[1] Im Sommer 1893 bestand er das Referendarexamen, 1899 das Assessorexamen. Er wurde Regierungsassessor und 1907 Regierungsrat beim Landratsamt im Kreis Neumarkt bei Breslau, später beim Polizeipräsidium in Berlin, bei der Regierung in Aurich und beim Oberpräsidium der Provinz Hannover. Am 1. Juli 1916 wurde er Landrat des Kreises Stadthagen. Im Frühjahr 1933 leitete er vorübergehend kommissarisch den Kreis Bückeburg, trat dann am 1. Oktober 1936 in den Ruhestand.[2][3] Während des Zweiten Weltkriegs vertrat er zeitweilig die Landräte in Hameln und Rinteln sowie zuletzt bis 1945 den Bürgermeister von Bad Pyrmont.

Literatur

Bearbeiten
  • Hasso-Borussen-Post 5 (Juli 1951), S. 148f.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Kösener Corpslisten 1960, 31/112
  2. Gerd Steinwascher: „Führerprinzip und Gleichschaltung – Verwaltung und Verfassung unter den Nationalsozialisten.“ In : Hubert Höing (Hrsg.), Vom Ständestaat zur freiheitlich-demokratischen Republik. Etappen in Schaumburg, Melle, Ernst Knoth, 1995, S. 187.
  3. Detlef Schmiechen-Ackermann: „Die nationalsozialistische Herrschaft im ‚völkischen Kernland’ des ‚Dritten Reiches‘. Politik und Gesellschaft in den NS-Gauen Osthannover, Südhannover-Braunschweig und Weser-Ems 1933-1945“. In: Gerd Steinwascher (Hrsg.), Von der Weimarer Republik bis zur Wiedervereinigung (= Geschichte Niedersachsens, begr. v. Hans Patze, Bd. 5), Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 2010, S. 221.