Richterhammer
Ein Richterhammer (engl. gavel) ist ein Hammer, der beispielsweise in den Vereinigten Staaten bei Gericht und im Kongress Verwendung findet. Da dieses Instrument von deutschsprachigen Juristen nicht verwendet wird, gibt es keinen authentischen deutschen Namen hierfür. Neben „Richterhammer“ wird „gavel“ bisweilen als „Holzhammer“, „Gerichtshammer“ oder einfach „Hammer“ übersetzt.[1][2]
Verwendung
BearbeitenDer Hammer wird von amerikanischen Richtern bei der Entscheidungsverkündung verschiedener Straffälle verwendet. Das Benutzen des Hammers signalisiert, dass während oder am Ende der Verhandlung ein Beschluss durch das Gericht getroffen wurde. Er wird auch geschlagen, um Aufmerksamkeit zu erzeugen oder die Beteiligten der Gerichtsverhandlung und das Publikum zur Ordnung zu rufen. In England[3], Deutschland und Österreich wird der Richterhammer nicht verwendet.
Beschaffenheit
BearbeitenDer Hammer ist gewöhnlich aus Hartholz, mit beidseitiger Bahn und einem Griff. Er wird gegen einen Resonanzblock aus Holz geschlagen. Er gilt in den Vereinigten Staaten als ein Symbol für die Autorität des Richters, des Rechts und der Gerechtigkeit.
Siehe auch
Bearbeiten- Auktion (Auktionshammer)