Richtlinie 2024/1385/EU (Gewaltschutzrichtlinie)

Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Richtlinie 2024/1385/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024, auch Gewaltschutzrichtlinie genannt, legt Standards zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fest, bezogen auf die Bereiche justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die öffentliche Verwaltung. Hierzu zählen Finanzierungsmaßnahmen sowie politische und legislative Maßnahmen.

Flagge der Europäischen Union

Richtlinie (EU) 2024/1385

Titel: Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Gewaltschutzrichtlinie
Geltungsbereich: EU
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss aktuell in nationales Recht umgesetzt werden.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Inhalt und Vorgeschichte

Bearbeiten

Mit der Richtlinie werden körperliche Gewalt sowie psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU sowohl offline als auch online unter Strafe gestellt. Dies umfasst insbesondere die Verstümmelung weiblicher Genitalien, die Zwangsehe und Cyber-Gewalt, darunter die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern (einschließlich Deepfakes), Cyber-Stalking, Cyber-Mobbing (einschließlich Cyber-Flashing) und frauenfeindliche Hetze.[1]

Die Pflichten, die die Richtlinie den Mitgliedstaaten auferlegt, umfassen insbesondere:[2]

  • die Verabschiedung einer Umsetzungsstrategie,
  • die Durchführung von Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen,
  • die Einrichtung eines nationalen Hilfetelefons,
  • die Weiterbildung von zuständigen Fachkräften wie Polizei und Staatsanwaltschaften.

In einer frühen Fassung eines Entwurfs für eine Richtlinie zur Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt sah diese eine Vereinheitlichung im Sexualstrafrecht vor, insbesondere beim Tatbestand der Vergewaltigung. Von Seiten Deutschlands stellte sich Justizminister Marco Buschmann Anfang 2024 in der Europäischen Kommission gegen eine solche Richtlinie und begründete dies damit, dass die Gestaltung von Strafrecht nicht in die Kompetenz der EU falle: das Strafrecht sei Sache der Mitgliedsstaaten. Auch Frankreich und die Niederlande stellten sich gegen die Vorlage in ihrer ursprünglichen Form. Die Richtline wurde später ohne den Vergewaltigungstatbestand neu vorgelegt.[3] Hinzu kam auch, dass die Vorschrift in Artikel 30 zur Errichtung von Schutzunterkünften sich nicht mehr nur auf Frauen, sondern auf alle Opfer häuslicher und sexueller Gewalt bezieht.[2]

Die Vorschriften sind am 13. Juni 2024 in Kraft getreten und sind von den Mitgliedstaaten binnen drei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. EU-Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen in Kraft getreten. In: bundeskanzleramt.gv.at. 13. Juni 2024, abgerufen am 16. Februar 2025.
  2. a b Neue EU-Richtlinie: Deutschland zur Stärkung von Männergewaltschutz verpflichtet. In: maennergewaltschutz.de. 30. Mai 2024, abgerufen am 15. Februar 2025.
  3. „Das Europarecht hat Grenzen“. ARD-Podcast mit Tatjana Hörnle über die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, 18. März 2024, abgerufen am 15. Februar 2025.