In der Technik ist eine Rippe ein Stück Platte, mit dem ein anderes, oft ebenfalls flächiges Bauteil stabiler gegen Verformen gemacht wird.[1] Es wird senkrecht auf einem solchen plattenförmigen Bauteil angebracht, wonach potentielles Biegen oder Wölben aus der Plattenebene heraus gemindert wird. Sehr oft wird eine Rippe auch zwischen zwei Körperteilen angebracht, damit sie sich weniger gegeneinander verbiegen können. Die Achse der geminderten Biegung steht senkrecht auf der Rippenebene.

In technischen Zeichnungen wird ein in der Rippenebene geführter Schnitt[2] nicht schraffiert dargestellt. Da Rippen relativ zum gesamten Bauteil oft sehr große Ausdehnung haben, wird auf diese Weise der Eindruck vermieden, dass ein sehr massives Bauteil (Volumen und Masse groß) vorliegt.

In der Bautechnik, z. B. beim Bau von Gewölben, sind die Gewölberippen nicht verstärkende, sondern selbstständige und selbstständig tragende Bauteile.[3]

In der Wärme- und Kältetechnik werden an Leistungs-Bauteile dünne Bleche für den Wärmekontakt zur Luft angebaut, die man ebenfalls als Rippen bezeichnet. Beispiele sind Leistungstransistoren, Rippenrohre und Rippen-Heiz- und Kühlkörper.[4]

Anmerkungen

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  1. Der Neue Brockhaus, fünfte Auflage, 1975, Rippe: 3) eine Queraussteifung bei flächigen Bauteilen
  2. Beim materiellen Schnittmodell wird der Schnitt möglichst schon deshalb nicht durch eine Rippe geführt, um das Herausrutschen des Messers oder der Säge zu vermeiden.
  3. Der Neue Brockhaus, Rippe: 2) Grate eines Gewölbes
  4. Der Neue Brockhaus, Rippe: 6) Teile eines Heizkörpers