Risikozwischenbeitrag (Teilstundung) ist ein Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherung. Bei einer klassischen gemischten Lebensversicherung (Todes- und Erlebensfall) besteht die Möglichkeit, zunächst für 12 Monate, einen um den Sparanteil (in der Regel 60 bis 70 Prozent des Bruttobeitrages) reduzierten Beitrag zu zahlen.[1]

Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist grundsätzlich möglich. In dieser Zeit wird der Sparvorgang ausgesetzt, während biometrische Risiken wie Berufsunfähigkeitsrente oder die Hinterbliebenenversorgung aufgrund des/der weiterhin zu zahlen Risikobeitrages/Risikobeiträge (Risikozwischenbeitrag) erhalten bleibt. Die nicht entrichteten Sparbeiträge werden später auf die restliche Beitragszahlungsdauer umgelegt und erhöhen dadurch die Folgebeiträge entsprechend oder es wird die Versicherungssumme abgesenkt.[2]

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. § 165 VVG
  2. Versicherungslehre. 2, Teil 1, S. 475 ff.