Als Rohschinken (auch Rohschneider) bezeichnet man verschiedene Rohpökelwaren. Dabei handelt es sich um rohe gepökelte Fleischerzeugnisse die durch Pökeln bzw. dem Salzen haltbar gemachte, abgetrocknete, geräucherte oder ungeräucherte Fleischstücke von stabiler Farbe, typischem Aroma und von einer Konsistenz, die das Anfertigen dünner Scheiben ermöglicht.[1] Sie werden aus der Beckengliedmasse des Schweines (Schlegel) oder Teilen davon hergestellt. Teilweise haftet ihnen noch die Schwarte an. Die Herstellung aus den entsprechenden Teilen anderer Tierarten wird entsprechend gekennzeichnet (z. B. Rinder-, Wildschwein-, Renschinken). Werden Schinken nach der Herstellung aufgeteilt, so tragen die einzelnen Stücke die Bezeichnung der noch nicht portionierten Schinken.[2]

Varianten

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Varianten des Rohschinkens sind[3]

Auch als Rohschinken definiert werden:

Einzelnachweise

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  1. Leitsätze Fleisch. In: Deutsches Lebensmittelbuch. Abschnitt 2.40 (bmel.de PDF).
  2. Leitsätze Fleisch. In: Deutsches Lebensmittelbuch. Abschnitt 2.411 (bmel.de PDF).
  3. Leitsätze Fleisch. In: Deutsches Lebensmittelbuch. Abschnitt 2.411.1-2.413.4 (bmel.de PDF).