Rote Liste der Brutvögel Deutschlands
Die Rote Liste der Brutvögel Deutschlands ist eine Rote Liste der in Deutschland gefährdeten Brutvögel. Sie wird vom Nationalen Gremium Rote Liste Vögel im Auftrag des Deutschen Rats für Vogelschutz herausgegeben und liegt aktuell in der 6. Fassung vom 30. September 2020 vor.[1][2]
Gremium
BearbeitenDas „Nationale Gremium Rote Liste Vögel“ ist ein vom Deutschen Rat für Vogelschutz e. V. (DRV) eingesetztes Gremium, welches die Rote Liste der Vögel Deutschlands eigenständig erstellt. Es setzt sich aus Vertretern des DRV, der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG-VSW), der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft e. V. (DO-G), des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA), der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Vogelwarten und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zusammen.
Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (2020)
BearbeitenDie sechste Fassung der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands wurde am 30. September 2020 fertiggestellt, erschien im Juni 2021 und ersetzt die Vorgängerliste aus dem Jahr 2015.[1][4] Seit 2007 wird hierfür die „Methodische Anleitung zur Erstellung Roter Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze“ genutzt.[5][6]
Von den 259 Brutvogelarten der Kategorie IB („Einheimische Vogelarten, die regelmäßig, d. h. in mindestens fünf aufeinander folgenden Jahren und ohne Zutun des Menschen in Deutschland gebrütet haben (einheimische etablierte Brutvogelarten)“) werden 133 Arten schlechter als in der Kategorie * (Ungefährdet) eingestuft. Da jedoch die Kategorie V (Vorwarnliste) nicht regulärer Teil der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands ist, werden auf ihr 112 Arten, also 43,2 % in eine Gefährdungskategorie eingestuft.[1]
Kategorie 0 – Ausgestorben oder verschollen
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„Arten, die im Bezugsraum verschwunden sind oder von denen keine wild lebenden Bestände mehr bekannt sind. Sie sind entweder nachweisbar ausgestorben oder verschollen, das heißt, aufgrund vergeblicher Nachsuche über einen längeren Zeitraum besteht der begründete Verdacht, dass ihre Brutbestände erloschen sind.“[1]
- Rothuhn
- Zwergtrappe
- Mornellregenpfeifer
- Steinwälzer (zuvor Kategorie 2 „Stark gefährdet“)
- Doppelschnepfe
- Rosenseeschwalbe
- Papageitaucher
- Waldrapp
- Gänsegeier
- Schlangenadler
- Blauracke
- Würgfalke
- Schwarzstirnwürger
- Steinsperling
Kategorie 1 – Vom Aussterben bedroht
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„Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie in absehbarer Zeit aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Ein Überleben im Bezugsraum kann nur durch Beseitigung der Ursachen oder wirksame Schutz- und Hilfsmaßnamen für die Restbestände dieser Arten gesichert werden.“[1]
- Auerhuhn
- Knäkente (zuvor Kategorie 2 „Stark gefährdet“)
- Moorente
- Großtrappe
- Wachtelkönig (zuvor Kategorie 2 „Stark gefährdet“)
- Triel (zuvor Kategorie 0 „Ausgestorben“)
- Goldregenpfeifer
- Sandregenpfeifer
- Seeregenpfeifer
- Brachvogel
- Uferschnepfe
- Kampfläufer
- Alpenstrandläufer
- Bekassine
- Bruchwasserläufer
- Lachseeschwalbe
- Raubseeschwalbe
- Brandseeschwalbe
- Zwergseeschwalbe
- Küstenseeschwalbe
- Schreiadler
- Kornweihe
- Sumpfohreule
- Raubwürger (zuvor Kategorie 2 „Stark gefährdet“)
- Rotkopfwürger
- Beutelmeise (zuvor Kategorie * „Ungefährdet“)
- Haubenlerche
- Seggenrohrsänger
- Sperbergrasmücke (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Steinrötel (zuvor Kategorie 2 „Stark gefährdet“)
- Steinschmätzer
- Brachpieper
- Zippammer
Kategorie 2 – Stark gefährdet
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„Arten, deren Brutbestände erheblich zurückgegangen sind oder die durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Wird die akute Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ auf.“[1]
- Haselhuhn
- Birkhuhn (zuvor Kategorie 1 „Vom Aussterben bedroht“)
- Rebhuhn
- Spießente (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Turteltaube
- Kiebitz
- Flussuferläufer
- Rotschenkel (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Dreizehenmöwe
- Flussseeschwalbe
- Nachtreiher
- Wiesenweihe
- Grauspecht
- Feldschwirl (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Braunkehlchen
- Weißrückenspecht
- Wiesenpieper
- Ortolan (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
Kategorie 3 – Gefährdet
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„Arten, deren Brutbestände merklich zurückgegangen oder die durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind. Wird die aktuelle Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie „Stark gefährdet“ auf.“[1]
- Löffelente
- Krickente
- Gänsesäger (zuvor Kategorie V „Vorwarnliste“)
- Nachtschwalbe
- Kuckuck (zuvor Kategorie V „Vorwarnliste“)
- Kleines Sumpfhuhn
- Tüpfelsumpfhuhn
- Schwarzhalstaucher (zuvor Kategorie * „Ungefährdet“)
- Trauerseeschwalbe (zuvor Kategorie 1 „Vom Aussterben bedroht“)
- Rohrdommel
- Zwergdommel (zuvor Kategorie 2 „Stark gefährdet“)
- Fischadler
- Wiedehopf
- Wendehals (zuvor Kategorie 2 „Stark gefährdet“)
- Kleinspecht (zuvor Kategorie V „Vorwarnliste“)
- Baumfalke
- Feldlerche
- Mehlschwalbe
- Star
- Trauerschnäpper
- Halsbandschnäpper
- Bluthänfling
- Zitronenzeisig
- Zaunammer
Kategorie R – Arten mit geografischer Restriktion in Deutschland
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„Extrem seltene bzw. sehr lokal vorkommende Arten, deren Brutbestände in der Summe weder lang- noch kurzfristig abgenommen haben und die auch nicht aktuell bedroht, aber gegenüber unvorhersehbaren Gefährdungen besonders anfällig sind.“[1]
- Alpenschneehuhn
- Steinhuhn
- Pfeifente
- Bergente
- Zwergsumpfhuhn
- Ohrentaucher (zuvor Kategorie 1 „Vom Aussterben bedroht“)
- Zwergmöwe
- Weißbart-Seeschwalbe
- Weißflügel-Seeschwalbe
- Trottellumme
- Tordalk
- Eissturmvogel
- Basstölpel
- Löffler
- Purpurreiher
- Silberreiher (zuvor kein Brutvogel)
- Steinadler
- Habichtskauz
- Alpendohle
- Grünlaubsänger
- Mauerläufer
- Schneesperling
- Alpenbraunelle
Kategorie V – Vorwarnliste
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„Arten, deren Brutbestände merklich zurückgegangen sind, die aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen von bestandsreuzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „Gefährdet“ wahrscheinlich.“[1]
- Wachtel
- Tafelente (zuvor Kategorie * „Ungefährdet“)
- Wasserralle
- Teichhuhn
- Säbelschnäbler (zuvor Kategorie * „Ungefährdet“)
- Flussregenpfeifer (zuvor Kategorie * „Ungefährdet“)
- Waldschnepfe
- Silbermöwe (zuvor Kategorie * „Ungefährdet“)
- Weißstorch (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Wespenbussard (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Steinkauz (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Pirol
- Heidelerche
- Rauchschwalbe (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Grauschnäpper
- Sprosser (zuvor Kategorie * „Ungefährdet“)
- Zwergschnäpper
- Feldsperling
- Baumpieper (zuvor Kategorie 3 „Gefährdet“)
- Karmingimpel (zuvor Kategorie * „Ungefährdet“)
- Grauammer
Kategorie * – Ungefährdet
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„Arten werden als derzeit nicht gefährdet angesehen, wenn ihre Brutbestände zugenommen haben, stabil sind oder so wenig zurückgegangen sind, dass sie nicht mindestens in Kategorie V eingestuft werden müssen.“[1]
In der 6. Fassung der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands sind neun Arten, die zuvor mindestens in Kategorie V geführt wurden, nun ungefährdet.
In der 5. Fassung noch in Kategorie R „Extrem selten“:
In der 5. Fassung noch in Kategorie V „Vorwarnliste“:
Vorherige Fassungen
BearbeitenRote Liste | 0 | 1 | 2 | 3 | R | V | * | Quellen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2. Fassung, 1996 | 16 | 25 | 24 | 21 | 27 | 18 | 125 | [7][8] |
3. Fassung, 2002 | 16 | 26 | 28 | 11 | 29 | 31 | 113 | [9][8] |
4. Fassung, 2007 | 16 | 30 | 24 | 14 | 26 | 21 | 129 | [10] |
5. Fassung, 2015 | 13 | 29 | 19 | 27 | 30 | 18 | 125 | [11] |
6. Fassung, 2020 | 14 | 33 | 18 | 24 | 23 | 21 | 126 | [4] |
Andere Rote Listen
BearbeitenNeben der Liste der Brutvögel wurde eine allgemeinere Rote Liste der Vögel erstmals 1971 aufgestellt. Diese geht auf eine Idee des Braunschweiger Ornithologen Rudolf Berndt zurück.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c d e f g h i j Torsten Ryslavy, Hans-Günther Bauer, Bettina Gerlach, Ommo Hüppop, Jasmina Stahmer, Peter Südbeck & Christoph Sudfeldt: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6. Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 57, 30. September 2020.
- ↑ Vögel (Aves). In: Rote-Liste-Zentrum. Abgerufen am 15. Oktober 2020.
- ↑ Gerhard Ludwig, Heiko Haupt, Horst Gruttke und Margret Binot-Hafke: Methodik der Gefährdungsanalyse für Rote Listen. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Naturschutz und Biologische Vielfalt. Münster 2009 (bfn.de [PDF]).
- ↑ a b Rote Liste der Brutvögel Deutschlands 2020 - NABU. In: nabu.de. Abgerufen am 4. Juli 2021.
- ↑ Gerhard Ludwig, Heiko Haupt, Horst Gruttke und Margret Binot-Hafke: Methodische Anleitung zur Erstellung Roter Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): BfN-Skripten. Bonn-Bad Godesberg 2006 (bfn.de [PDF]).
- ↑ siehe Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands#Kategorisierung
- ↑ Witt, K., H.-G. Bauer, P. Berthold, P. Boye, O. Hüppop & W. Knief: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 2. Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 34, 1. Juni 1996, S. 11–35. PDF 1,9 MB
- ↑ a b Peter Südbeck, Hans-Günther Bauer, Martin Boschert, Peter Boye, Wilfried Knief: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. (PDF 1,9 MB) Nationales Gremium Rote Liste Vögel, 6. November 2008, S. 49, abgerufen am 11. Juli 2021.
- ↑ Bauer, H.-G., P. Berthold, P. Boye, W. Knief, P. Südbeck & K. Witt: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 3. Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 39, 8. Mai 2002, S. 13–60.
- ↑ Peter Südbeck, Hans-Günther Bauer, Martin Boschert, Peter Boye, Wilfried Knief: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 54, 30. November 2007, S. 23–81 (drv-web.de [PDF]).
- ↑ Christoph Grüneberg, Hans-Günther Bauer, Heiko Haupt, Ommo Hüppop, Torsten Ryslavy, Peter Südbeck: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5 Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 52, 30. November 2015. PDF 1,2 MB