Rotenbacher Weg-Achufer

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Rotenbacher Weg-Achufer ist ein vom Regierungspräsidium Tübingen am 23. März 1981 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Isny im Allgäu im Landkreis Ravensburg.

Landschaftsschutzgebiet „Rotenbacher Weg-Achufer“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Isny im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 5,7 ha
Kennung 4.36.030
WDPA-ID 323972
Geographische Lage 47° 42′ N, 10° 3′ OKoordinaten: 47° 41′ 49″ N, 10° 3′ 5″ O
Rotenbacher Weg-Achufer (Baden-Württemberg)
Rotenbacher Weg-Achufer (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 23. März 1981
Verwaltung Landratsamt Ravensburg

Das Landschaftsschutzgebiet Rotenbacher Weg-Achufer liegt am Ursprung der Isnyer Ach ca. 500 m nordöstlich der Isnyer Innenstadt in unmittelbarer Stadtrandlage und umgibt das Naturschutzgebiet Schächele als dienendes Landschaftsschutzgebiet. Es gehört zum Naturraum Westallgäuer Hügelland.

Schutzzweck

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Der wesentliche Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die ungeschmälerte Erhaltung der mit dem Naturschutzgebiet naturräumlich zusammenhängenden randlichen Grünzone und die Verhinderung nachteiliger optischer und ökologischer Einflüsse auf das Naturschutzgebiet durch störende oder den Naturhaushalt beeinträchtigende Veränderungen der Umgebung.“[1]

Landschaftscharakter

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Das Landschaftsschutzgebiet umfasst einige Wiesen und Hausgärten, die im Norden und Süden an das Naturschutzgebiet Schächele anschließen. Im Süden wird es im Bereich der Leitbachmündung auf kurzer Strecke von der Isnyer Ach durchflossen.

Siehe auch

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Commons: Landschaftsschutzgebiet Rotenbacher Weg-Achufer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen als höhere Naturschutz- und obere Jagdbehörde über das Naturschutzgebiet "Schächele" und das ihm zugeordnete Landschaftsschutzgebiet "Rotenbacher Weg - Achufer" vom 23. März 1981 (GBl.1981, S. 242). Abgerufen am 9. Januar 2023.