Rudolph von Reichenau

deutscher Verwaltungsjurist und Politiker
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Max Rudolph Ernst von Reichenau (* 7. Dezember 1805 in Dillenburg; † 3. Juli 1881 in Berlin-Charlottenburg) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Politiker.

Von Reichenau war der Sohn des Majors August Christian Heinrich von Reichenau (* 17. Februar 1764 auf Gut Heistern bei Burbach; † 16. November 1819 in Dillenburg), dem Sohn des Obristleutnants Christian von Reichenau und der Sara Reichmann. Die Mutter war dessen Ehefrau (Heirat: 11. Dezember 1791 in Dillenburg) Sophie Wilhelmine geborene Eberhard (* 19. August 1767 in Dillenburg; † 14. Januar 1808 ebenda), die Tochter des Justiz- und Konsistorialrats und nassau-oranischer Geheimrats Jacob Friedrich Eberhard und dessen Ehefrau Elisabeth Wilhelmine Henriette geborene Reinhard, verwitwete von Reichenau.

Von Reichenau heiratete am 16. August 1837 in Montabaur Apollonia Colloseus (* 24. Juni 1810 in Königstein im Taunus; † 24. Juni 1840), die Tochter des ehemaligen Posthalters in Hattersheim und Gastwirts in Königstein im Taunus Joseph Adam Colloseus und dessen Ehefrau Johanna Margaretha geborene Nathan. Nach dem Tod der ersten Ehefrau heiratete er ca. 1843/1844 die Schwester der ersten Ehefrau Maria Anna Colloseus († 1. April 1880).

Von Reichenau besuchte von 1817 bis 1820 die Dillenburger Lateinschule und von 1820 bis 1823 das Gymnasium Philippinum Weilburg. Zwischen 1824 und 1827 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen.

Von 1827 bis 1832 war er Domänen-Akzessist und wurde 1837 zum Amtssekretär befördert. In dieser Funktion wirkte er zunächst im Amt Limburg, dann von 1837 bis 1838 im Amt Montabaur, von 1838 bis 1843 in den Ämtern Rennerod und Dillenburg und von 1843 bis 1845 im Amt Herborn. Danach wurde er zum Amtmann ernannt und stand von 1845 bis 1847 an der Spitze der Ämter in Rennerod und Montabaur und von 1847 bis 1849 im Amt Selters.

Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[1] Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Weilburg wurden vom Kreisamt Hadamar wahrgenommen. Von Reichenau wurde Justizamtmann in Weilburg und blieb bis zur Wiederherstellung der Ämter 1853 in dieser Funktion.[2] Danach wurde er Amtmann des wiederhergestellten Amtes Weilburg.[3]

Zwischen 1858 und 1863 war er Mitglied der Zweiten Kammer des Landtags des Herzogtums Nassau für den Wahlkreis VIII Weilburg.

Literatur

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  • Nassauische Parlamentarier. Teil 1: Cornelia Rösner: Der Landtag des Herzogtums Nassau 1818–1866 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau. 59 = Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen. 16). Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1997, ISBN 3-930221-00-4, Nr. 196.
  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 310.
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Einzelnachweise

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  1. Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)
  2. Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1853, S. 50
  3. Wann er aus dem Amt ausschied ist unklar. Rösner schreibt er sei 1848–1853 Amtmann in Weilburg. Das ist falsch, in dieser Zeit war er Justizamtmann in Weilburg. Gemäß den Staats- und Adreß-Handbüchern des Herzogtums Nassau war er bis zum Ende der Herzogtums Amtmann in Weilburg (siehe z. B. Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogtums Nassau 1864, S. 135.) Wahrscheinlich wurde er von Preußen übernommen und war bis 1880 im Amt