Rutilius Maximus war ein klassischer römischer Jurist des 3. Jahrhunderts n. Chr. Zugeschrieben wird ihm die Kommentarliteratur Ad legem Falcidiam liber singularis.

Die Schrift reflektiert auf die lex Falcidia, die zu Zeiten der Republik (41 v. Chr.) als Schutzgesetz für den Erben eingerichtet worden war und dessen Mindesterbteil, die falcidische Quart, garantierte (vgl. zur Durchsetzung auch die prozessualen Erbschutzbestimmungen). Die Schrift des Rutilius Maximus findet sich in zwei Kompilationen wieder, einerseits in den Digesten, andererseits in den Überbleibseln der Fragmenta Vaticana.[1]

Literatur

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Anmerkungen

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  1. Wolfgang Kunkel: Die römischen Juristen. Herkunft und soziale Stellung. Unveränderter Nachdruck der 2. Auflage von 1967. Böhlau Verlag, Köln, Weimar 2001, ISBN 3-412-15000-2 (ursprünglich unter dem Titel Herkunft und soziale Stellung der römischen Juristen veröffentlicht). S. 261 f.; Digesten, 30, 125.; Fragmenta Vaticana, 113.