Sachverständigenkommission Alterssicherungssysteme

Die Sachverständigenkommission Alterssicherungssysteme wurde mit Beschluss der Bundesregierung vom 10. Juni 1981 gebildet. Sie hatte den Auftrag, alle staatlich finanzierten und geförderten Alterssicherungssysteme zu vergleichen sowie Vorschläge für eine etwaige Neuregelung zu erarbeiten.[1]

Kommissionsmitglieder

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Fachbereich Mitglied Bemerkung
Volkswirtschaftslehre Helmut Meinhold
Hans-Jürgen Krupp
Vorsitzender
stellvertretender Vorsitzender
Sozialrechtswissenschaft Bernd Baron von Maydell
Steuerrechtswissenschaft Hans-Peter Schneider
Verfassungsrehtswissenschaft Hans F. Zacher
Finanzwissenschaft Konrad Littmann
Sozialversicherungspraxis Rudolf Kolb
Landesvertreter Kurt Mähler
Heinz Ströer
Bundestagsfraktion der CDU/CSU Heinrich Franke
Horst Günther
bis November 1982
seit Dezember 1982
Bundestagsfraktion der FDP Hansheinrich Schmidt
bis März 1983
Bundestagsfraktion der Die Grünen Willi Hoss seit September 1983
Bundestagsfraktion der SPD Eugen Glombig
Deutscher Gewerkschaftsbund Alfred Schmidt
Gerhard Schmidt
Gustav Fehrenbach
 
bis August 1982
seit September 1982
Deutsche Angestelltengewerkschaft Hans-Heinrich Rubbert
Deutscher Beamtenbund Karl Klein
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Werner Dräger
Fritz Schnabel
Deutscher Frauenrat Irmgard Blättel
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Helmut Kaltenbach
Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterkassen Günther Janßen
Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen Hans Hermann Reusch
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Gerhard Höhne
Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen Gerhard Laskowski
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Karl-Heinz Kiefer
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Jakob Berger

Arbeit der Kommission

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Die Sachverständigenkommission kam am 30. Juni 1981 zum ersten Mal im Gustav-Heinemann-Haus in Bonn zusammen. Die weiteren 18 Tagessitzungen fanden im neuen Abgeordnetenhochhaus des Bundestages in Bonn statt. Drei mehrtägige Klausurtagungen (Schwäbisch Hall, Bad Mergentheim und Würzburg) kamen noch dazu. Das Gutachten wurde am 19. November 1983 verabschiedet. Danach erfolgte die Übergabe an die Bundesregierung sowie bei einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit.

Die geschäftsmäßige Betreuung der Kommission erfolgte durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Eine empirische Erhebung wurde auftragsgemäß durch Infratest Sozialforschung durchgeführt.

Gutachten

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Berichtsband 1

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Rechtlicher Vergleich der Alterssicherungssystem[2]

Vergleich der Alterssicherungssysteme für abhängig Beschäftigte
Vergleich der Alterssicherungssysteme für Selbständige
Empirischer Vergleich der Altersicherungssysteme für abhängig Beschäftigte
Empfehlungen der Kommission

Berichtsband 2

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Darstellung der Alterssicherungssysteme und der Besteuerung von Alterseinkommen[3]

Gesetzliche Rentenversicherung
Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten
Zusatzversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Betriebliche Altersversorgung
Altershilfe für Landwirte
Berufsständische Versorgung
Lebensversicherung
Besteuerung von Alterseinkommen

Anlageband A

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Unterlagen zum empirischen und rechtlichen Vergleich der Alterssicherungssysteme

Zahlenunterlagen zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten
Sondererhebung aus dem Rentenzugang 1981
Sondererhebung aus dem Zugang der Beamtenversorgung 1982
Fragenkataloge zu den Notwendigkeiten und den Möglichkeiten einer Annäherung der Alterssicherungssysteme

Anlageband B

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Möglichkeiten und Grenzen einer Annäherung der Beamtenversorgung an die gesetzliche Rentenversicherung

Rechtsgutachten von Franz Ruland

Einzelnachweise

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  1. Sachverständigenkommission Alterssicherungssysteme (Springer)
  2. Gutachten Berichtsband 1
  3. Gutachten Berichtsband 2