Sachverständiger zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung

Stelle des UN-Menschenrechtsrats

Die Stelle des Sachverständigen zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung (englisch Expert on the promotion of a democratic and equitable international order) wurde geschaffen, da eine demokratische und gerechte internationale Ordnung die Voraussetzung zur Verwirklichung der Menschenrechte ist und alle Menschen darauf einen Anspruch haben.

Sachverständiger zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung
Independent Expert on international order
 
Organisationsart Sachverständiger
Kürzel IntOrder
Leitung George Katrougalos
seit 2024
Griechenland Griechenland
Gegründet 29. September 2011
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
ohchr.org/…/ie-international-order

Das UN-Mandat

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Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 13. Oktober 2011 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 5. Oktober 2017.[2]

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von den UN mit einem Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[7]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sachverständige macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Er prüft Mitteilungen[10] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[9]. Er macht auch Anschlussverfahren[11] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[12] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[7]

Amtsinhaber

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Veröffentlichungen (Auswahl)

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Websites

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Fußnoten

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  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/18/6. UN-Menschenrechtsrat, 13. Oktober 2011, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/36/4. UN-Menschenrechtsrat, 5. Oktober 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  3. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  5. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  6. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  7. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  11. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.