Der Schönke/Schröder (auch Schönke-Schröder geschrieben) ist ein wichtiger Kommentar zum deutschen Strafgesetzbuch.

Er erscheint seit 1942. Begründet wurde der Kommentar von Adolf Schönke, der auch die 1. bis 6. Auflage bearbeitete. Fortgeführt hat diese Arbeit Horst Schröder von der 7. bis zur 17. Auflage. Schönke ist bereits am 1. Mai 1953, Schröder am 12. September 1973 verstorben.

Inzwischen wird die Kommentierung für verschiedene Abschnitte oder Paragraphen von unterschiedlichen Bearbeitern (siehe unten) übernommen. Zitiert wird eine Stelle aus dem Schönke/Schröder üblicherweise wie folgt:

Bearbeiter in: Schönke/Schröder § Paragraphennummer Rn. Zahl der Randnummer oder Schönke/Schröder-Bearbeiter § Paragraphennummer Rn. Zahl der Randnummer

Ab der 31. Auflage wird der Kommentar unter dem Namen „Tübinger Kommentar Strafgesetzbuch“ angeboten.[1]

Literatur

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  • Albin Eser: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch. In: Dietmar Willoweit (Hrsg.): Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert: mit Beiträgen zur Entwicklung des Verlages C. H. Beck. München 2007, S. 851–865; als PDF.

Einzelnachweise

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  1. beck-shop.de: Ankündigung im Internetshop des Beck-Verlags. Abgerufen am 4. September 2024.