Schild (Naturschutzgebiet)

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Schild ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 15. Dezember 1997 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Dörzbach im Hohenlohekreis.

Naturschutzgebiet „Schild“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Dörzbach, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 3,4 ha
Kennung 1.229
WDPA-ID 165392
Geographische Lage 49° 24′ N, 9° 43′ OKoordinaten: 49° 23′ 54″ N, 9° 42′ 36″ O
Schild (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Schild (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 15. Dezember 1997
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart
Lage des Naturschutzgebiets

Das Naturschutzgebiet Schild liegt zwischen Dörzbach und Rengershausen westlich der Bundesstraße 19. Es gehört zum Naturraum Kocher-Jagst-Ebenen und zum FFH-Gebiet Jagsttal Dörzbach-Krautheim etwas nordöstlich des Naturschutzgebiets Hang am Rengerstal.

Landschaftscharakter

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Das Schutzgebiet umfasst eine Komplex von trockenwarmen Lebensräumen, darunter offene Felsbildungen einer Schaumkalkbank, Trocken- und Magerrasen, Säume, Gebüsche, Feldhecken und Steinriegel. Das Gebiet wird beweidet.

Schutzzweck

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Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Sicherung und der Erhalt eines extensiv genutzten, grenzlinienreichen Offenlandbiotops mit hoher Strukturdiversität und regionaltypischer Ausprägung seiner Landschaftselemente (Kalkmagerrasen, Extensivweide, wärmeliebender Stauden- und Krautsäume, Gebüsche und Hecken) sowie den damit verbundenen spezifischen Artenzusammensetzungen als weiterem Trittsteinbiotop innerhalb eines Mosaiks eng benachbarter Naturschutzgebiete; aus wissenschaftlichen und ökologischen Gründen; zur Erhaltung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten zahlreicher gefährdeter bzw. regionaltypischer Tier- und Pflanzenarten sowie wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit seiner naturhaften Ausstattung.“[1]

Flora und Fauna

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Im Gebiet kommen unter anderem der Libellen-Schmetterlingshaft, die Blauflügelige Ödlandschrecke und die Hummel-Ragwurz vor.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über das Naturschutzgebiet »Schild« vom 15. Dezember 1997 (GBl. v 13.02.1998, S. 53). Abgerufen am 3. August 2023.