Schleswig-Holsteinische Anzeigen
Die Schleswig-Holsteinische Anzeigen (SchlHA) sind das Justizministerialblatt des Bundeslandes Schleswig-Holstein und gleichzeitig eines der ältesten Periodika des Landes.
Schleswig-Holsteinische Anzeigen
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Beschreibung | deutsches Justizministerialblatt |
Erstausgabe | 4. Mai 1750 |
Weblink | schleswig-holstein.de |
ISSN (Print) | 1860-9643 |
Die Schleswig-Holsteinischen Anzeigen bestehen aus der Zeit der Herzogtümer Schleswig und Holstein und erscheinen seit dem Jahr 1750.[1] Sie sind ein Bekanntmachungsblatt, das unter gleichem Titel sowohl von den Königen von Dänemark wie von den vielfältigen Herrschern in Schleswig-Holstein wie dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf herausgegeben wurde. Herausgeber ist heute das Justizministerium des Landes, das die Schriftleitung dem Oberlandesgericht Schleswig überlassen hat. Sie sind gegliedert in einen monatlich erscheinenden Teil A (mit den redaktionellen Inhalten einer juristischen Fachzeitschrift und Beiträgen zur Rechtsprechung im Gerichtsbezirk des einzigen OLG des Landes) und einen zweimal im Monat erscheinenden Teil B (Anzeigenteil und Justizmitteilungen). Es handelt sich also um ein Amtsblatt und nicht um ein Anzeigenblatt.
Teil B der Schleswig-Holsteinischen Anzeigen erschien als Justizministerialblatt in gedruckter Form bis Ende 2014 zweimal monatlich (zum 15. und 30. eines Monats). Von der Veröffentlichung einer schriftlichen Ausgabe von Teil B wird seit dem 1. Januar 2015 abgesehen. Deshalb werden ab diesem Zeitpunkt alle Ausgaben von Teil B (die künftig nur noch einmal zum 30. eines Monats erscheinen) nur noch digital und unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Verlag und Druck erfolgen bei J.J. Augustin in Glückstadt.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Aufgrund einer Konzession durch König Friedrich V. von Dänemark seit dem 4. Mai 1750. Faksimile der ersten Titelseite in SchlHA 2000, S. 97