Als Schokoladenerzeugnis oder Schokoladenprodukt (englisch chocolate product, französisch produit de chocolat) bezeichnet man Schokoladensorten und Erzeugnisse daraus. Teilweise wird der Begriff synonym für Kakaoerzeugnisse verwendet. Ausgangsrohstoff sind die Kakaobohnen aus den Früchten des Kakaobaums.

Rechtliche Regelungen

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Die Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt die Zutaten und Kennzeichnung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen.[1]

Deutschland

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Die Kakaoverordnung regelt Zutaten und Kennzeichnung von Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, die als Lebensmittel gewerblich in den Verkehr gebracht werden.[2]

Einteilung

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Ebenso werden dazu gezählt:[3]

Österreich

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Die Schokoladenverordnung[6] regelt es entsprechend für Österreich. Schokoladenbonbons werden dort Pralinen gleichgestellt.

Einzelnachweise

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  1. Richtlinie 2000/36/EG. In: ABl. Nr. L 197, 3. August 2000.
  2. Text der Kakaoverordnung
  3. a b Markus Fischer, Marcus A. Glomb (Hrsg.): Moderne Lebensmittelchemie. Behr’s Verlag, ISBN 978-3-89947-864-8, S. 445–448 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Anlage 1 (zu den §§ 1, 2, 3) der Kakaoverordnung
  5. Ingrid Kaufmann-Horlacher: Kakaoerzeugnisse. Baden-Württemberg – Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, abgerufen am 22. November 2018.
  6. Gesetzestext Schokoladenverordnung Österreich