Als Schutzgemeinschaft oder Schutzgenossenschaft bezeichnet man eine Verbindung natürlicher Personen zum gegenseitigen Schutz und zur Abwehr fremder Angriffe.

Das Schutz-und-Trutz-Bündnis ist ein politischer Begriff und ursprünglich eng mit dem Militär verbunden.[1]

Daneben werden Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen[2] in den deutschen Bundesländern als "Schutzgemeinschaften" anerkannt, z. B. seit 2018 in Baden-Württemberg die als e.V. organisierten Weinbauverbände.[3]

Wirtschaftsgenossenschaft

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§ 1 des deutschen Genossenschaftsgesetzes versteht unter Genossenschaften "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern".

Die erste historische Verbindung von Gewerbetreibenden und Kaufleuten, die den Zweck verfolgte, sich gegenseitig vor leichtsinnigen und böswilligen Schuldnern zu warnen und zu schützen, wurde 1864 in Dresden gegründet. Dieselbe führte später zu einem Verband der an verschiedenen Orten bestehenden Schutzgemeinschaft für Handel und Gewerbe, welcher später in Sachsen etwa 7000 Mitglieder zählte. Die Schutzgemeinschaften teilen ihren Mitgliedern durch so genannte schwarze Listen, welche den Vereinsberichten als vertrauliche Beilagen beigefügt werden, die faulen Zahler zur Warnung mit. Seit 1867 wurde auch ein Mahnverfahren eingeführt, indem jeder Schuldner, dessen Name von einem Mitglied zur Aufnahme in die Liste angemeldet ist, hiervon benachrichtigt und aufgefordert wird, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.

Die heute bedeutendste Schutzgemeinschaft ist die Schufa Holding AG, eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei.

Das Preußische Fischereigesetz vom 11. Mai 1916 kannte Wirtschaftsgenossenschaften zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung und Nutzung der Fischgewässer samt Fangverwertung (§§ 36 bis 85 PrFischG),[4] die durch staatlichen Hoheitsakt begründet wurden.[5]

Schutzgenossenschaften

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Als Schutzgemeinschaft bezeichnen sich verschiedene Aktionärsvereinigungen wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und andere eigennützige Zusammenschlüsse mit Selbsthilfecharakter wie die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V.[6] Daneben gibt es auch altruistische Personenzusammenschlüsse und Bürgerinitiativen zum Schutz bestimmter Universalrechtsgüter. Ein Beispiel ist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.[7]

Rechtliche Organisationsform ist zumeist der eingetragene Verein.

In Gestalt des Klientelismus besteht eine Schutzgenossenschaft oder Schutzverwandtschaft zum beiderseitigen Nutzen zwischen einer in der gesellschaftlichen Rangordnung höhergestellten Person und einer auf Schutz und Vorteilserwerb bedachten Gefolgschaft.[8] Der Klientelismus ist eine Form der Korruption.

Einzelnachweise

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  1. Schutz-und-Trutz-Bündnis, duden.de, abgerufen am 25. Juli 2016.
  2. § 22g Weingesetz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 26. September 2018.
  3. § 16a Weinrechts-DVO BW. Abgerufen am 26. September 2018 (deutsch).
  4. Die Fischereigenossenschaft. Zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen. Fischereiverein Euskirchen, Mai 2015.
  5. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1985 – 1 BvL 57/79, Rz. 4.
  6. Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V. (Memento des Originals vom 25. Juli 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.finanzierungsschutz.de, abgerufen am 25. Juli 2016.
  7. Satzung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) – Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes – Bundesverband e.V. (Memento des Originals vom 30. März 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sdw.de Abgerufen am 25. Juli 2016.
  8. Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik (= Kröners Taschenausgabe. Band 404). Kröner, Stuttgart 1995, ISBN 3-520-40401-X.