Als Seeschifffahrtsstraßen werden in Deutschland die Wasserflächen bezeichnet, auf denen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt.

Darunter fallen die folgenden Wasserflächen:

  • die Wasserflächen zwischen Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie,
  • die durchgehend durch Sichtzeichen des Lateralsystems bezeichneten Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser sowie
  • die Wasserflächen zwischen den Ufern einiger angrenzenden Binnenwasserstraßen und Kanäle.[1] Dazu zählen z. B. die Unterelbe ab Oortkaten (km 607,50), die Unterweser inklusive der unteren Hunte (24,63 km) und der Nord-Ostsee-Kanal.

Verkehrsregeln

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Auf den Seeschifffahrtsstraßen gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), es sei denn, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung besagt ausdrücklich etwas anderes. So gelten auf den Seeschifffahrtsstraßen einige Abweichungen von den Kollisionsverhütungsregeln.

Rechtsfahrgebot

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„Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers [als solches ist eine Seeschifffahrtsstraße zu betrachten, Anm. d. Verf.] oder einer Fahrrinne folgt, muss sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers oder der Fahrrinne an seiner Steuerbordseite halten, wie dies ohne Gefahr möglich ist.“[2]

Vorfahrt

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Fahrzeuge, die dem Verlauf eines Fahrwassers einer Seeschifffahrtsstraße folgen und der Verlaufsrichtung nicht mehr als 10° in irgendeine Richtung abweichen, gelten als durchgehende Schifffahrt.[3] Die durchgehende Schifffahrt hat Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die das Fahrwasser queren (also mehr als 10° von dem Fahrwasserverlauf abweichen), in das Fahrwasser einlaufen oder im Fahrwasser drehen.

Die Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gelten auf Seeschifffahrtsstraßen immer, auch bei Nebel.

Engstellen

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An Fahrwasserstellen, die zu eng sind, dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig hindurchpassen, ist die Vorfahrt wie folgt geregelt:

  • in Tidegewässern mit Strömung hat das Fahrzeug Vorfahrt, das mit dem Strom fährt;
  • in Tidegewässern ohne Strömung hat das Fahrzeug Vorfahrt, das vorher gegen den Strom gefahren ist;
  • in tidefreien Gewässern ohne Strömung hat das Fahrzeug Vorfahrt, das die Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat.[4]

Führerscheinpflicht

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Alle Führer von Sportbooten, die mit ihrem Sportboot, welches eine Motorleistung von mehr als 11,03 kW hat, auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen fahren, müssen im Besitz des Sportbootführerscheins See sein.[5]

Einzelnachweise

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  1. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Sicherheit auf dem Wasser. Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler. (Memento vom 5. Oktober 2011 im Internet Archive), S. 35.
  2. KVR Regel 9
  3. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Sicherheit auf dem Wasser. Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler. (Memento vom 5. Oktober 2011 im Internet Archive), S. 35 und 36.
  4. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Sicherheit auf dem Wasser. Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler. (Memento vom 5. Oktober 2011 im Internet Archive), S. 37
  5. Pressemitteilung des BMVBS: Führerscheinregelungen für Sportboote liberalisiert (Memento vom 24. Oktober 2012 im Internet Archive) vom 17. Oktober 2012, abgerufen am 27. Oktober 2012