Die Seifenformel diente der Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohns. Sie wurde von 1940 an in der seifenverarbeitenden Industrie angewandt. Aufgrund ihrer Schlichtheit wurde sie gern auch in anderen Branchen verwendet.

Die Formel ist nicht mehr zeitgemäß. Seit 1940 (RM-Zeit) haben sich die Umsatz- und Wertverhältnisse durch die Währungsreform 1948, die Euro-Umstellung (1999/2002) und die wirtschaftliche Entwicklung erheblich verändert. Verglichen mit heutigen realen Unternehmerlöhnen (vgl. BBE-Studien, Kienbaum-Gutachten) liefert die Formel zu niedrige Werte.

Die BGH-Rechtsprechung[1] verbietet formelhafte Pauschalierungen des kalkulatorischen Unternehmerlohnes. Sie erwartet eine individuelle Ermittlung abhängig von der Branche, der Umsatzhöhe, der Mitarbeiterzahl, der Gewinnsituation, den Anteilsverhältnissen u. a.

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Einzelnachweise

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  1. BGH, Urteil vom 6. Februar 2008, Az.: XII ZR 45/06