Sichtkarte
Fahrkarte, die nur vorgezeigt wird
Eine Sichtkarte ist eine Fahrkarte des öffentlichen Personennahverkehrs, die nicht entwertet, sondern nur vorgezeigt werden muss.[1] Meist handelt es sich hierbei um Zeitkarten oder um Fahrkarten, die im Vorverkauf am Fahrkartenautomaten erworben wurden. Beim Fahrgastflussprinzip konnten Besitzer von Sichtkarten oft auch beim Fahrer einsteigen, während Barzahler nur beim Schaffner einsteigen durften. Verkehrte der Triebwagen eines Zwei- oder Mehrwagenzugs sogar gänzlich schaffnerlos, so wurde dieser teilweise explizit als Sichtkartenwagen bezeichnet.[2][3][4]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Sichtkarte, die. In: Duden.de. Abgerufen am 12. November 2022.
- ↑ Beschreibung des Hallenser Gotha-Wagens 523 auf fredriks.de
- ↑ Straßenbahn ohne Schaffner auf tram-ff.de
- ↑ Einer wurde zur »Bönnschen Bimmel« auf eisenbahnwelt.de