Smurfing (auch Structuring) ist im Finanzwesen der Anglizismus für den Versuch, einen Straftatbestand dadurch zu verschleiern, dass gesetzlich vorgegebene erlaubte Schwellen- oder Höchstbeträge bei einer Finanztransaktion nicht überschritten werden, weil die Transaktion in mehrere kleinere Transaktionen und/oder auf mehrere Wirtschaftssubjekte aufgeteilt wird.

Allgemeines

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Der Begriff des „Smurfing“ bezieht sich auf die „Schlümpfe“ (englisch smurfs), 1959 von Peyo geschaffene Comicfiguren, die gewitzt Abenteuer überstehen. Im Finanzwesen tauchte der Begriff zusammen mit „Structuring“ erstmals bei der Geldwäsche auf. Beide werden uneinheitlich verwendet, wobei Structuring meist die Aufteilung eines großen Geldbetrages in mehrere kleinere Teilbeträge und Smurfing die Aufteilung dieser Teilbeträge auf mehrere Personen (Strohmänner) bedeutet.[1]

Rechtsfragen

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Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage ist das Geldwäschegesetz (GWG), das in allen EU-Mitgliedstaaten mit leichten nationalen Modifikationen gilt. Barzahlungen, Lastschriften, Überweisungen oder andere Zahlungsinstrumente werden dort als Transaktionen bezeichnet. Transaktion im Sinne des § 1 Abs. 5 GWG ist oder sind „eine oder, soweit zwischen ihnen eine Verbindung zu bestehen scheint, mehrere Handlungen, die eine Geldbewegung oder eine sonstige Vermögensverschiebung bezweckt oder bezwecken oder bewirkt oder bewirken.“

Schwellen- und Höchstbeträge

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Schwellenbeträge sind nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 GWG

Die über diese Schwellenbeträge hinausgehenden Zahlungen müssen durch die Wahrnehmung von Identifikations-, Dokumentations- und Meldepflichten festgehalten oder gemeldet werden.

Organisatorische Aspekte

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Bei den Kreditinstituten eingesetzte Systeme zur automatischen Erkennung von Geldwäsche verfügen heute über Algorithmen, um Smurfing zu erkennen. Außerhalb des Bankenmarkts – und damit ohne Überwachung durch die Bankenaufsicht – finden Finanztransaktionen durch Hawala oder bei Kryptowährungen statt, ohne dass ein Smurfing/Structuring erforderlich ist. Bei Kryptowährungen können Coinmixer zudem die Herkunft der Coins verschleiern und gleichzeitig mehrere kleinere Einzahlungen auf das Zielwallet auslösen.

Smurfing/Structuring gehören innerhalb der Geldwäsche zur ersten Phase der Einspeisung (englisch placement) von Schwarzgeld durch Bareinzahlung von Bargeld auf Girokonten und hierdurch Umwandlung in Buchgeld in das Bankensystem oder auf dem Gütermarkt/Immobilienmarkt. Die zweite Phase verschleiert die Herkunft des Geldes durch umfangreiche Finanztransaktionen mittels Aufteilung in Briefkastengesellschaften, Briefkastenbanken oder Offshore-Finanzplätze in mehreren Staaten. Die dritte Phase der Integration (englisch investment) lässt die Herkunft des Geldes nicht mehr nachweisen, die Täter besitzen legale Kapitalanlagen.[2]

Kleine Beträge lösen meist geringeren Verdacht aus als größere Beträge.[3] Das Erkennen von Smurfing/Structuring ist in der Praxis schwierig. Allein im Bankwesen können zu unterschiedlichen Zeiten, bei unterschiedlichen Bankangestellten in verschiedenen Bankfilialen oder verschiedenen Instituten unterschwellige Bareinzahlungen vorgenommen oder Käufe (etwa Edelmetalle) getätigt werden.[4] Zudem sind Einzahlungen auch über Geldautomaten möglich, die keinen persönlichen Kontakt zu Bankangestellten erfordern.

Ähnliche Techniken

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  • Luftbuchung: Scheinbuchungen, meist zyklisch, um einen höheren Umsatz vorzutäuschen.

Einzelnachweise

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  1. Achim Diergarten/Steffen Barreto da Rosa, Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 31
  2. Wolfgang Grundmann/Corinna Heinrichs, Fallorientierte Bankbetriebswirtschaft, 2017, S. 42
  3. Annelieke Mooij, Regulating the Metaverse Economy, 2024, S. 22
  4. Achim Diergarten/Steffen Barreto da Rosa, Praxiswissen Geldwäscheprävention, 2015, S. 32